Nachdem sich die Beko über die Hintergründe der laufenden Vernehmlassung zur Verlängerung des Moratoriums für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hat informieren lassen, erklärte sich die Kommission mit der Verlängerung einverstanden, schreibt das BLW in einer Medienmitteilung. Dass der Bundesrat auch die neuen gentechnischen Verfahren unter das Moratorium stellen will, sei in der Beko jedoch umstritten.

 

Neue gentechnische Verfahren

Unter den neuen gentechnischen Verfahren werden verschiedene Techniken zusammengefasst, bei denen das Genom gezielt verändert wird. Es bestehe die Hoffnung, dass dadurch relativ einfach gezielte Mutationen auch ohne Einführung artfremder Gene vorgenommen und so raschere Züchtungserfolge realisiert werden können. Solche Mutationen im Pflanzenmaterial könnten von Landwirten oder Konsumenten jedoch kaum zurückverfolgt werden, schreibt das BLW. 

 

Entwicklung krankheitsresistenter Pflanzen

Die Beko sei mehrheitlich der Meinung, «dass die Züchtung mit den neuen Methoden wesentlich dazu beitragen kann, die Ressourceneffizienz in der Landwirtschaft zu verbessern, den Pflanzenschutzmittel-Einsatz zu senken und die Nutzpflanzen an den Klimawandel anzupassen», heisst es weiter. Ausserdem brauche es günstigere Rahmenbedingungen, um das spezifische Fachwissen zu den neuen Züchtungsmethoden weiterzuentwickeln. Dies sei aber nur möglich, wenn die neuen Züchtungsmethoden differenziert nach Risiko beurteilt und nicht generell den geltenden restriktiven GVO-Regelungen unterstellt werden.

In den nächsten vier Jahren soll laut der Beko insbesondere geklärt werden, wie die Wahlfreiheit für Landwirte und Konsumenten gewährleistet werden kann.