Der Bundesrat will das Gentech-Moratorium verlängern – auch für Crispr-Cas

Das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) soll bis 2025 verlängert werden. Neue gentechnische Verfahren wie Crispr-Cas schliesst das vorgeschlagene Verbot mit ein.

Es bestehe weder seitens der Landwirtschaft noch der Konsumentinnen und Konsumenten ein Interesse daran, das bisher dreimal verlängerte Gentech-Moratorium aufzuheben, begründet der Bundesrat seinen Entscheid. Ausserdem sei es zum heutigen Zeitpunkt zu früh, sämtliche Fragen zum Vollzug des Gentechnikgesetzes (GTG) umfassend zu regeln, insbesondere was die neuen gentechnischen Verfahren angehe.

Offene Fragen klären und Stellenwert diskutieren

Das neue vierjährige Moratorium soll Zeit verschaffen, um

  • offene Fragen zu den neuen gentechnischen Verfahren zu beantworten
  • deren Stellenwert in einer nachhaltigen Landwirtschaft zu diskutieren
  • Methoden für den Nachweis dieser Verfahren zu erarbeiten (um die Wahlfreiheit der Konsumenten sicherzustellen)
  • technische Normen für das Monitoring von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der Umwelt zu entwickeln. Dies auch für GVO, die mittels neuer gentechnischer Verfahren geschaffen wurden. Ein solches Monitoring sei in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben.

Ausserdem könne man bis 2025 die Entwicklungen in der EU beobachten und in den Überlegungen rund um GVO in der Schweiz berücksichtigen.

Crispr-Cas gilt als Gentechnik

Der Bundesrat schreibt, man unterstützte Forschung und Entwicklung neuer gentechnischer Verfahren. Sie versprächen ein Innovationspotenzial in verschiedenen Anwendungsbereichen wie etwa der Landwirtschaft. Forschende sehen darin Möglichkeiten, die Pflanzenzucht zu verbessern.

Da aber auch bei diesen neuen Verfahren Eingriffe ins Genom stattfänden, die unter natürlichen Bedingungen durch Kreuzen oder natürliche Rekombination nicht vorkommen würden, fallen Crispr-Cas und Co. nach Ansicht des Bundesrats in den Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes (GTG). Zu dieser Einschätzung sei man nach einer Situationsanalyse bereits 2018 gekommen.

Von einer Anpassung des GTG an die neuen technischen Entwicklungen, die 2018 in Aussicht gestellt worden ist, wird nichts erwähnt.

Die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 37a des Gentechnikgesetzes, welche für die Verlängerung des Moratoriums bis Ende 2025 erforderlich ist, dauert bis zum 25 Februar 2021.

Bauernverband ist erfreut

Man begrüsse den Vorschlag des Bundesrats für eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums ausdrücklich, schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV). Aus seiner Sicht steht die gentechnikfreie Produktion für Glaubwürdigkeit und hochwertige Lebensmittel und entspricht einem Konsumentenbedürfnis.

Kein anderes Land in Europa setze so konsequent auf gentechfreie Landwirtschaft wie die Schweiz. In diesem Zusammenhang findet der SBV auch die Einführung der «ohne GVO»-Kennzeichnung erfreulich.

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