Der Bundesrat hiess heute einen entsprechenden Antrag der beiden Organisationen gut. Die Nichtmitglieder des SBV sind während zwei Jahren verpflichtet, für die Kommunikationsmassnahmen zu bezahlen, jene des BSRW für drei Jahre. Der Bundesrat hat die gesetzliche Möglichkeit, die Nichtmitglieder zur Zahlung zu verpflichten. Voraussetzung ist, dass die Selbsthilfemassnahmen durch Unternehmen und Personen gefährdet sind, welche sich nicht finanziell beteiligen. So könne man verhindern, dass Trittbrettfahrer von den Massnahmen profitierten ohne sich zu beteiligen, wie der Bundesrat in einer Mitteilung schreibt. 

Landwirtschaft unter Druck

Die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft sei noch immer von den Auswirkungen der tiefen Preise für Milchprodukte in der EU und auf den internationalen Märkten sowie der Aufwertung des Schweizer Frankens in den vergangenen Jahren betroffen. Die Weinlese 2018 war im Vergleich zu den vorangehenden Jahren hoch und lag deutlich über dem jährlichen Konsum von Schweizer Wein. Auch aufgrund der hohen Ernten in den Nachbarländern müssten sich die Schweizer Weine noch besser auf einem hart umkämpften Markt positionieren. 

Nichtmitglieder wollen nicht zahlen

Die schwierige Marktlage macht ein intensives Marketing notwendig, um die Vorzüge der Schweizer Produkte den Konsumentinnen und Konsumenten im In- und Ausland bekannt zu machen und die Produkte optimal in Wert zu setzen. Gleichzeitig sinke die Bereitschaft der Nichtmitglieder, sich an den Kommunikationsmassnahmen finanziell zu beteiligen, wie der Bund schreibt.