Im Zentrum der für die Einhaltung des Nagoya-Protokolls erforderlichen Anpassungen im Natur- und Heimatschutzgesetz steht die Sorgfaltspflicht für jene, die genetische Ressourcen aus anderen Vertragsstaaten nutzen. Das soll gewährleisten, dass die Vorschriften der betreffenden Staaten eingehalten und Vorteile aus der Nutzung gerecht aufgeteilt werden.

Keine Ausnahme für Pflanzenzucht

Bei genetischen Ressourcen zur Pflanzenzucht folgte der Rat mit 96 zu 93 Stimmen der Minderheit. Diese beantragte, wie der Ständerat für die Pflanzenzucht keine Ausnahme zu machen. Sprecherin Silva Semadeni (SP/GR) sagte dazu, dass die wichtigsten Nutz- und Kulturpflanzen vom Nagoya-Protokoll ausgenommen seien.

Die knappe Mehrheit der Umweltkommission hätte den Umgang mit genetischen Ressourcen zur Pflanzenzucht generell ausnehmen und die Differenz zum Ständerat beibehalten wollen. Sprecher Karl Vogler (CSP/OW) pochte auf das Züchterprivileg. Überzeugende Antworten der Verwaltung in dieser Sache habe die Kommission noch nicht erhalten.

Bei der Ausnahme für ausschliesslich pathogene (krankmachende) Organismen und Schädlingen entschied sich der Nationalrat für einen Kompromiss: Er verzichtete auf Antrag der Mehrheit auf die generelle Ausnahme von der Sorgfaltspflicht, die er zunächst beschlossen hatte.

Mit einem zusätzlichen Passus im Gesetz will er die Voraussetzung schaffen, dass in Notlagen ein schneller Zugang zu Impfstoffen gewahrt bleibt. Mit seinem Vorschlag will er auch gewährleisten, dass die Schweiz in diesem Punkt keinen Sonderzug fährt.

Bestimmungen für traditionelles Wissen

Beim Umgang mit traditionellem Wissen über genetische Ressourcen von indigenen Gemeinschaften bleibt der Nationalrat auf seiner Linie: Er will nur bisher nicht frei zugängliches Wissen dieser Art den internationalen Regeln unterstellen.

Einen Antrag einer grossen Minderheit, dabei ausdrücklich festzuschreiben, dass das Wissen mit dem Einverständnis der lokalen Gemeinschaften der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, lehnte das Plenum mit 101 zu 90 Stimmen ab. Die Vorlage geht wieder an den Ständerat.

sda