Der griechische Landwirtschaftsminister Evangelos Apostolou reichte einen entsprechenden Gesetzentwurf Ende September im Parlament ein.

Apostolou begründete sein Vorhaben mit einer nötigen höheren Transparenz des Marktes und dem Verbraucherschutz. Der Wettbewerb werde durch die niedrigen Preise von Importware verzerrt, so der Minister. Er kritisierte eine hohe Zahl „nicht identifizierbarer Produkte“. Die Regelung soll nach Möglichkeit ab 2018 greifen.

Laut Gesetzesentwurf sollen dann die Herkunft der Rohmilch sowie das Land der Verarbeitung und Verpackung angegeben werden müssen. Dabei solle vor allem dem Umstand vorgebeugt werden, dass griechischen Spezialitäten mit importierter Milch hergestellt und dann als griechische Ware verkauft werden.

Wo wurde geschlachtet?

Im Falle von Fleisch soll die bisherige Herkunftskennzeichnung erweitert werden. Neben dem Ursprungsland der Tiere und dem Land, in dem gemästet wurde, will Apostolou auch das Land in dem geschlachtet wurde, extra aufgeführt wissen.

Der Gesetzentwurf sieht ferner eine Verpflichtung für die Abnehmer von frischen und verderblichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vor, dem Erzeuger die entsprechende Rechnung innerhalb von höchstens 60 Tagen nach seiner Erteilung zu zahlen. Andernfalls soll eine Geldstrafe in Höhe von 30% des Rechnungsbetrags drohen.

AgE