Der Verband teile die provisorische Einschätzung der Swiss Granum zur diesjährigen Brotgetreideernte, schreibt der DSM in einer Mitteilung. Die quantitativen Erntemengen seien stark beeinflusst von der aussergewöhnlichen Witterung im Frühling und Sommer und dürften rund 20 Prozent tiefer ausfallen als im Vorjahr. Unter Berücksichtigung der zusätzlichen Mindermenge durch Auswuchs werde die backfähige Brotgetreidemenge ungefähr 30 bis 35 Prozent unter der Vorjahresente liegen, heisst es weiter. Erst gegen Ende Oktober würden aber definitive Resultate zur Qualität von Brotweizen vorliegen. Erst zu diesem Zeitpunkt werde die Branche deshalb über allfällige Massnahmen zur Sicherstellung der inländischen Versorgung mit Brotgetreide entscheiden. Bereits heute lasse sich aber sagen, dass die Ernte 2021 von tiefer Qualität sein werde.
Zusätzliche Kosten und Herausforderungen
Die DSM-Mitglieder würden aber alles daransetzen, trotz einer generell schwachen Brotgetreideernte weiterhin Schweizer Mehle in gewohnt hoher Qualität herzustellen, wird Thomas Helbling, Präsident des DSM, in der Mitteilung zitiert. Die Mühlen hätten das Wissen und die Mittel, die schwache Getreidequalität auszugleichen. Dies gehe aber mit zusätzlichen Herausforderungen und Kosten für die Mühlen einher: So sei bezüglich Verfügbarkeit noch ungewiss, ob das vorhandene, backfähige Brotgetreide die Nachfrage zu decken vermöge oder nicht. Weiter werde der hohe Qualitätsstandard von Schweizer Mehlen dieses Jahr wohl oftmals nur durch die Beimischung von qualitativ hochwertigem Lagerweizen aus früheren Ernten oder aus dem Ausland sowie durch die zusätzliche Zugabe von Gluten zu erreichen sein. Es sei abzusehen, dass die eingeschränkte Verfügbarkeit und die tiefere Qualität in der Folge die Kostenstruktur der Mühlen merklich negativ beeinflussen und zu höheren Gestehungskosten für die Mühlen führen werden.
Wer übernimmt die Kosten?
Wer die Kosten am Ende tragen werde, sei noch offen, schreibt der DSM weiter. Allenfalls werde der Verband dem Bund eine temporäre Anhebung der Importkontingente und eine Ausnahme von den Swissness-Regelungen beantragen müssen.