Bereits seit 2005 betreibt die aus drei Höfen bestehende Betriebsgemeinschaft Agrino eine Biogasanlage. «Nach sieben Jahren bestand grösserer Unterhaltsbedarf. Wir mussten uns entscheiden, die Anlage entweder stillzulegen oder aufzurüsten», erklärt Samuel Imboden. Sie entschieden sich für die zweite Variante und investierten 2013 rund 600 000 Franken in einen neuen, grösseren Fermenter und ein neues Blockheizkraftwerk.
Entschädigung von knapp 40 Rappen/kWh
Damit erfüllten sie die Anforderungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) und erhalten seither eine Entschädigung von knapp 40 Rappen/kWh. Zuvor gab es lediglich eine Mehrkostenfinanzierung von maximal 15 Rappen. Angesichts der unsicheren Perspektiven für bestehende Anlagen (siehe Kasten) ist Imboden froh, dass ihr KEV-Vertrag noch bis 2033 läuft: «Wir sind deshalb nicht ganz so nervös wie Betreiber, bei denen er nächstes Jahr endet.»
Hohe Betriebskosten bei Biogasanlagen
In diesem Zusammenhang verweist er auf den Unterschied zwischen PV- und Biogasanlagen: «Bei der Photovoltaik geht mit der 20-jährigen KEV-Dauer die Rechnung auf, die Anlage ist danach amortisiert. Bei Biogasanlagen trifft dies nicht zu, weil die Betriebs- und Unterhaltskosten wesentlich höher sind. Das ist das grosse Problem, das politisch bisher nicht berücksichtigt wird.»
Jährlichen Betriebskosten von mindestens 150 000 Franken
Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich laut Imboden auf mindestens 150 000 Franken, der personelle Aufwand auf 1500 Arbeitsstunden pro Jahr. Mit dem angedachten Produktionskostenbeitrag von etwa 12 Rappen könnte die Anlage kaum mehr rentabel weitergeführt werden. Zusammen mit dem Strompreis würden gesamthaft rund 24 Rappen resultieren, markant weniger also als mit den 40 Rappen KEV.
20 Prozent Co-Substrate
Agrino «füttert» die Anlage zu 80 Prozent mit Gülle und Mist (6500 Tonnen pro Jahr) sowie zu 20 Prozent mit Co-Substraten (1500 Tonnen Getreideabgang, Gemüserüstabfälle usw.). Gülle und Mist stammen grösstenteils von der eigenen Betriebsgemeinschaft, 1500 t von Nachbarbetrieben. Die jährliche Stromproduktion beläuft sich auf 1,2 Millionen kWh und geht ins Netz der Elektra Busslingen. Mit der Abwärme werden im Winter die betriebseigenen Häuser geheizt, im Sommer Heu und Cheminée-Holzscheite für einen Bekannten getrocknet. Das Blockheizkraftwerk besteht aus zwei Motoren mit einer Leistung von 150 kW, von denen jeweils einer durchgehend 24 Stunden in Betrieb ist.
Das neue Fördermodell ist laut Samuel Imboden vor allem auf Hofdünger ausgerichtet. «Bei uns resultieren aus dem Anteil von 80 Prozent Gülle und Mist maximal 50 Prozent der Stromproduktion, die andere Hälfte liefern die 20 Prozent energiereichere Co-Substrate.» Bei der reinen Hofdüngerverwertung sieht er deshalb ein gewisses Dilemma: Die Investitionen sind ähnlich hoch, die Ausbeute dagegen vergleichsweise gering. Das Angebot an Co-Substraten ist auf dem Markt allerdings ausgeschöpft.
Perfekt auf den Betrieb abgestimmt
«Unsere Anlage ist perfekt auf den Betrieb abgestimmt», bilanziert Samuel Imboden, «wir verwerten die Gülle selber, erzeugen Strom und können die Wärme brauchen.» Eine grössere Anlage wäre mit mehr Transporten verbunden. Mit der KEV funktioniere der Betrieb gut und kostendeckend. Zu berücksichtigen gelte es auch die nichtmonetären Faktoren wie die CO2-Reduktion oder die besseren Eigenschaften der Gülle. Ein ungelöstes Problem steht allerdings im Raum: «Wenn es keine Anschlusslösung für die KEV gibt, haben wir eine teure Anlage, deren Betriebskosten wir nicht mehr decken können.»
Bei Biogas braucht es viel Geduld
Die Biogasanlage der Gebrüder Ruckli auf dem Fahrhof in Sins mit einer Leistung von 75 kW ist erst seit Mitte Juli dieses Jahres in Betrieb (die BauernZeitung berichtete). Es handelt sich um eine der ersten, die mit Investitionsbeiträgen für Hofdüngeranlagen ab 2023 gefördert wird. Die Baubewilligung lag schon länger vor, die Anlage stand auf der KEV-Warteliste. Die Investitionen belaufen sich voraussichtlich auf rund 900'000 Franken, der Beitrag deckt etwa die Hälfte ab. Die Voraussetzungen sind insofern ideal, weil die Gülle von Nachbarbetrieben über bestehende Bodenleitungen direkt zum Sammelsilo gepumpt wird. Mehr Erfahrungen nötig Für Marc Ruckli ist es zu früh, um eine Bilanz zu ziehen. «Der ganze Ablauf muss noch optimiert werden. Die Gasqualität ändert sich, Aussagen über die Tagesleistung sind noch nicht möglich.» Der Strom geht ins Netz der Elektra Oberrüti. Ruckli hat sich noch nicht entschieden, ob er Betriebskostenbeiträge oder die gleitende Marktprämie beantragen wird. Beitragsgesuche bearbeitet die Pronovo AG als akkreditierte Zertifizierungsstelle des Bundes. Gesuche müssen laut Marc Ruckli einen detaillierten Anforderungskatalog erfüllen: «Zuerst muss die Baubewilligung eingereicht und in der Folge jeder Ausbauschritt dokumentiert werden», erklärt er. «Basierend auf diesen Unterlagen wird der Investitionsbeitrag in Raten ausbezahlt.» Das sei aufwendig, habe aber insgesamt gut geklappt. [IMG 2] Bauer wird Unternehmer Seine bisherigen Erfahrungen fasst er so zusammen: «Wer auf eine Biogasanlage setzt, macht für deren Betrieb einen Schritt vom Bauern zum Unternehmer. Die Abläufe müssen überwacht und immer wieder austariert werden. Ich bin grundsätzlich kein geduldiger Typ. Bei der Anlage braucht es aber genau das, weil sich Eingriffe in den Prozess nur langsam auswirken.» ha
Warten auf die neuen Tarife
Per 1. Januar 2009 wurde die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Förderung von erneuerbaren Energien eingeführt. Die Modalitäten änderten sich, ab 2025 wird die KEV endgültig durch andere Fördermodelle abgelöst. Zwei Möglichkeiten Betreiber von Biogasanlagen können künftig zwischen zwei Optionen wählen: entweder Investitions- und Betriebskostenbeiträge (BKB) oder eine gleitende Marktprämie zu einem auf 20 Jahre zugesicherten Tarif. Dabei wird unterschieden zwischen bestehenden und neuen Anlagen. Ökostrom Schweiz kritisiert als Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten insbesondere die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehene KEV-Nachfolgelösung für bestehende Anlagen. «Die BKB-Tarife sind viel zu tief angesetzt und decken die Betriebskosten bei Weitem nicht», erklärt Albert Meier, Leiter Politik bei Ökostrom Schweiz. Laut Entwurf liegen sie, abhängig von der Leistungsklasse einer Anlage, zwischen 13 und 22 Rp./kWh (mit maximal 20 Prozent Co-Substraten) beziehungsweise zwischen 11 und 29 Rp./kWh (ohne Co-Substrate). Nach Schätzungen von Meier sind bis zu 40 Anlagen, das heisst rund jede dritte, unmittelbar davon betroffen, weil bei ihnen die KEV bis 2030 ausläuft. Die Marktprämie als Alternative läge zwischen 16,1 und 32,2 Rp./kWh. Voraussetzung für diese Option sind allerdings erhebliche Investitionen in die bestehende Anlage. Für die meisten Betreiber bedeute dies eine zu hohe Hürde. Die definitive Verordnung ist laut Meier gegen Ende Herbst zu erwarten. In der Vernehmlassung hätten zahlreiche Verbände die gleichen Bedenken geäussert und eine Erhöhung der Tarife gefordert. Deshalb erwartet er vom Bund eine deutliche Nachbesserung. «Unser Kernanliegen ist es, für bestehende Anlagen eine befriedigende KEV-Anschlusslösung sicherzustellen.» Für den Bau neuer Anlagen sehe es besser aus, auch wenn es noch Spielraum für mehr Anreize gebe. Hier sieht der Verordnungsentwurf Investitionsbeiträge zwischen 14 000 und 18 500 Franken pro kW äquivalenter Leistung vor sowie die gleichen BKB-Ansätze wie für bestehende Anlagen. Die Marktprämie als Alternative liegt zwischen 23 und 46 Rp./kWh (bei maximal 10 Prozent Co-Substraten). Das Interesse ist da Auf der Geschäftsstelle von Ökostrom Schweiz stellt man im Zusammenhang mit den neuen Fördermodellen vermehrt Anfragen fest. Das gilt auch für den Bauernverband Aargau (BVA); hofdüngerbasierte Biogasanlagen stossen auf grosses Interesse. «Nebst den bisherigen fünf Anlagen im Kanton sind nun rund zehn weitere in Planung», sagt Geschäftsführer Ralf Bucher. Sinnvolle Lösungen würden sich vor allem ergeben, wenn mehrere Nachbarn Gülle mit Bodenleitungen zu einer Anlage pumpten. Baugesuche unterliegen den gleichen Anforderungen wie Gebäude ausserhalb der Bauzone allgemein. Dazu kämen weitere Vorschriften, etwa im Bereich der Stoffverordnungen. Im Frühling hat der BVA mit Kantonsvertretern Gespräche geführt, mit dem Anliegen, Bewilligungen möglichst unbürokratisch zu erteilen. «Damit sind wir grundsätzlich auf offene Ohren gestossen», so Bucher. Interessenten rät er, sich am besten schon vor der Einreichung eines Gesuchs direkt an den Kanton zu wenden, um allfällige strittige Punkte zu klären. Ansonsten biete auch der BVA Beratungen an. ha

