Der Vorstand der Branchenorganisation Milch (BOM) hat entschieden, den Richtpreis für die A-Milch um 5 auf 78 Rp. pro kg zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt auf den 16. April 2022. Der Grund für die um zwei Wochen spätere Umsetzung des Richtpreisanstiegs liege in der kurzen Frist für eine Umsetzung dieses Entscheids auf allen Handelsstufen, schreibt die BOM.

Fixiert bis Ende 2022

Der Vorstand hat gleichzeitig entschieden, diesen Richtpreis bis Ende 2022 zu fixieren. Damit erhalte die Milchbranche Planbarkeit und Stabilität. Um die Erhöhung wurde offenbar lange gefeilscht, berichtet ein Sitzungsteilnehmer. Es habe zeitweise auch ein Abbruch der Verhandlungen gedroht. Die grosse Herausforderung wird nun sein, die 5 Rp. am Markt auch umzusetzen.

SBV-Direktor sehr erfreut

Das Ergebnis stiess beim Schweizer Bauernverband (SBV) auf positives Echo. «Der Entscheid der BOM, den Produzentenpreis um 5 Rappen zu erhöhen, freut mich sehr», erklärt Direktor Martin Rufer. «Es ist ein wichtiger Schritt, damit die Landwirtschaft die gestiegenen Kosten für die Vorleistungen nicht alleine tragen muss». Der SBV hatte deshalb erst letzte Woche einen generellen Aufruf an die Branchen gemacht, die Richtpreise um mindestens 5 Prozent zu erhöhen. «Wir erwarten, dass die anderen nun dem Beispiel der Milch folgen», so Rufer.

SMP sprechen von Kompromiss

Die Schweizer Milchproduzenten (SMP) erklärten auf Anfrage, die Preiserhöhung sei das Ergebnis einer längeren Verhandlung. Die Milchproduzenten hätten dem «Kompromiss» zugestimmt. Damit verbunden sei aufgrund des Automatismus gleichzeitig eine Anhebung des B-Preises. «Damit war gleichzeitig, das einstimmige Bekenntnis verbunden das Ergebnis sofort umzusetzen», so Mediensprecher Reto Burkhardt.

Beitritt zur Initiativ-Allianz

Der Vorstand hat anschliessend entschieden, der Allianz gegen die Massentierhaltungs-Initiative unter dem Dach des Schweizer Bauernverbands beizutreten und sich auch finanziell am Abstimmungskampf gegen die Initiative zu beteiligen. Dies obschon die Milchbranche aus Sicht der BOM von der Initiative wenig betroffen sei, «weil der überwiegende Teil der Schweizer Milchproduktion in Bezug auf die Tierhaltung die Forderungen der Initiative bereits heute erfüllt».

Gegen Direktauszahlung der Verkäsungszulage

Das zweite agrarpolitische Thema der Vorstandssitzung betraf das Agrar-Verordnungspaket 2022. Die BOM werde sich dafür einsetzen, dass die Verkäsungszulage weiterhin nach dem bewährten System über die Käsehersteller ausbezahlt wird und nicht wie vom Bund vorgeschlagen an die Milchproduzenten. Die Milchbranche unterstütze jedoch eine gesetzliche Anpassung im Landwirtschaftsgesetz, welche die Rechtssicherheit für die Auszahlungen erhöht.

Ab 2024 nur noch Grüner Teppich

Der BOM-Vorstand habe zudem den Willen bekräftigt, dass bis spätestens Ende 2023 nur noch Milch im Handel und in der Verarbeitung sein soll, wenn diese mindestens die Bedingungen des Standards für den Grünen Teppich erfüllt. Der Vorstand rufe deshalb die Produzenten dazu auf, in der verbleibenden Zeit den Betrieb mindestens auf BTS oder RAUS umzustellen sowie die anderen Bedingungen zu erfüllen, heisst es im Communiqué der BOM.