Die Stimmberechtigten folgten damit Regierungs- und Kantonsrat und hiessen einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» gut, und zwar mit 56'631 zu 55'712 Stimmen. Dies entspricht einem Ja-Stimmenanteil von 50,4 Prozent. Die Gesetzesinitiative selber lehnten sie mit 78'423 zu 37'579 Stimmen ab.

Abgelehnt wurde auch eine Verfassungsinitiative mit demselben Namen, und zwar mit 78'197 zu 37'246 Stimmen. Die Stimmbeteiligung betrug knapp 45 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Es bleibt mehr Spielraum in der Raumplanung

Mit diesem Entscheid sprachen sich die Stimmberechtigten für einen besseren Schutz der Landschaft aus. Allerdings wird der Schutz des Bodens weniger stark gewichtet, als von den Initianten gewünscht, der raumplanerische Spielraum bleibt damit grösser. Mehr zu den Unterschieden der beiden Vorlagen lesen Sie in unserer Analyse zum Luzerner Kulturland. 

Argumente gegen die Verfassungsinitiative war, dass sie wegen den strengen Raumplanungsvorgaben des Bundes nicht mehr notwendig sei. Die Gesetzesinitiative wurde als zu rigide eingestuft. So wäre es praktisch verunmöglicht worden, dass rechtmässig als Bauland eingezonte landwirtschaftliche Nutzflächen überbaut werden könnten. Hier lesen Sie die Argumente für den Gegenvorschlag.

Die Initianten kritisierten, dass der Gegenvorschlag ihre Anliegen zu stark verwässere. Es brauche wirksamere Massnahmen, um die Zersiedelung zu stoppen und die schönen Landschaften zu erhalten. Mehr zur Meinung der Initianten lesen Sie hier.