"Wir haben festgestellt, dass gewisse Handelshemmnisse ohne Schaden aufgehoben werden können", erklärte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Alle Vorstösse bezweckten die Öffnung des Schweizer Marktes und damit die Verbilligung von Produkten.

Eine WAK-Motion verlangt, dass die optische Darstellung von Deklarationen auf Produkten aus der EU auch in der Schweiz zulässig ist. Importeuren soll das teure Umetikettieren oder Umpacken erspart werden. Der Bundesrat hatte sich gegen diese Motion ausgesprochen. Laut Volkswirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann ist das Anliegen mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzips bereits verwirklicht.

Vereinfacht werden soll auch der Parallelimport von zulassungspflichtigen Produkten. Der Ständerat will den Bundesrat beauftragen, bei gewissen Produktegruppen das in der EU durchgeführte Zulassungsverfahren zu anerkennen. Die Produkte könnten dann in die Schweiz importiert und hier verkauft werden, wie wenn sie in der Schweiz zugelassen worden wären. Damit renne der Ständerat beim Bundesrat offene Türen ein, sagte Schneider-Ammann.

Angriff abgewehrt

Die kleine Kammer hat die Regierung weiter beauftragt zu prüfen, wie die Zahl der Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip reduziert werden könnte. Der Bundesrat muss dabei auch aufzeigen, welches die Folgen wären, wenn die Einfuhr von Lebensmitteln nicht mehr bewilligungspflichtig wäre.

Die Schweiz wendet das Cassis-de-Dijon-Prinzip seit 2010 an. Es besagt, dass in der EU zugelassene Produkte auch in der Schweiz in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Lebensmittel braucht es aber zusätzlich eine Bewilligung des Bundes. Vor zwei Jahren wehrte der Ständerat einen Angriff auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip ab. Die erleichterte Einfuhr von Lebensmitteln ist vor allem den Bauern ein Dorn im Auge.

Schliesslich hat der Ständerat die Behandlungsfrist einer parlamentarischen Initiative im gleichen Zusammenhang um zwei Jahre verlängert. Diese soll es ermöglichen, die Vorschriften des Kartellgesetzes auch auf "relativ marktmächtige" Unternehmen anzuwenden. In Zukunft soll es rechtswidrig sein, wenn solche Unternehmen Abhängigkeiten ausnutzen, um von ihren Schweizer Kunden überhöhte Preise zu verlangen.

Eine Revision des Kartellgesetzes mit dem Ziel, die hohen Schweizer Preise zu senken, ist vor zwei Jahren im Nationalrat gescheitert. Die grosse Kammer muss sich nun mit den beiden vom Ständerat beschlossenen Motionen befassen.

sda