Wo Schweiz draufsteht, soll Schweiz drin sein. Was theoretisch simpel klingt, erweist sich aber in der Umsetzung als gar nicht so einfach. Nach langem Hin und Her erreichte das Parlament dennoch eine Einigung: Die sogenannte Swissness-Regelung schreibt vor, dass 80% der verwendeten Rohstoffe eines Produkts aus der Schweiz stammen müssen. Bei Milchprodukten sind es sogar 100%. Die neue Regelung tritt mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft.  


80 Ausnahmegesuche


Soweit so gut. Wie immer gibt es aber keine Regel ohne Ausnahme, oder in diesem Fall sind es sogar sehr viele Ausnahmen. Von der 80- bzw. 100%-Berechnung ausgeschlossen werden können Naturprodukte, die wegen natürlichen Gegebenheiten nicht in der Schweiz produziert werden können, oder nicht in genügender Menge verfügbar sind. Davon macht die Nahrungsmittelindustrie nun regen Gebrauch: Rund 80 Gesuche um eine Ausnahmebewilligung (Stand Ende August) sind beim BLW eingetroffen.

Was für Gesuche genau, gibt das BLW nicht bekannt. Betroffen sei aber die ganze Produktepalette: Zucker, Früchte, Gemüse, Getreide, Käsekomponenten, Labkasein, Eipulver usw., erklärt BLW-Mediensprecher Jürg Jordi.

Und die Chancen der meisten stehen gut. Nur rund 10 Prozent werden nicht zur Annahme empfohlen. Abgelehnt werden laut Jordi Gesuche, die bereits in der Branchenkonsultation umstritten waren, nicht ausreichend begründet wurden oder im Endprodukt einen Bagatellcharakter haben. Bei den anderen 90 Prozent der Gesuche sei die Begründung logisch, nachvollziehbar und im Sinn der Regelung.

Bewilligung zwei Jahre gültig

Das letzte Wort hat Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Er wird voraussichtlich im November definitiv über die Gesuche entscheiden. Es gibt jedoch keine Eingabefrist. Ausnahmegesuche können weiterhin fortlaufend eingereicht werden. Die erteilte Ausnahmebewilligung ist für zwei Jahre gültig.

Wer ab dem 1.1.2017 das Schweizer Kreuz auf seinem Produkt verwenden will, muss keinen Antrag stellen. «Der Gebrauch von Swissness resp. das Anbringen des Schweizerkreuzes ist freiwillig und unterliegt keinem Bewilligungsverfahren», heisst es beim BLW weiter. Es 
liege in der Eigenverantwortung der Unternehmen, die Swissness richtig anzuwenden. Eine gezielte Kontrolle findet nicht statt. Wird der Verdacht gehegt, dass die Marke Schweiz fälschlicherweise verwendet wird, kann Anzeige erstattet werden.


Dank Ausnahmen umsetzbar


Initiant Ständerat Thomas Minder (parteilos) sieht mit den Ausnahmegesuchen die Grundidee verfehlt: «Wenn mangelnde Rohstoffe im Ausland eingekauft werden, und immer noch das Schweizerkreuz auf der Verpackung steht, verfehlt die Swissness-Vorlage ihr Ziel», kritisierter er im «Blick». Der Schweizer  Markt sollte das Signal erhalten, Waren zu produzieren, von denen es zu wenig gibt.


Das sei auch nicht ausgeschlossen, erwidert Lorenz Hirt, Co-Geschäftsführer der Fial (Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittelindustrien). Er führt als Beispiel Laktose an, für welches ebenfalls ein Ausnahmegesuch hängig ist: «Bislang hatten wir keine konkreten Zahlen, wie viel Laktose in der Schweiz überhaupt verarbeitet wird. Aufgrund der Gesuche ist dieser Bedarf nun bekannt.» Momentan gibt es lediglich einen Schweizer Hersteller, der aber nicht einmal den Eigenbedarf decken kann. Hirt geht daher davon aus, dass man in den zwei Jahren die inländische Produktion ausbauen wird.

«Ein Moloch»


Die vielen Ausnahmen sind für Hirt kein Widerspruch: «Die Vorlage ist nur dank den Ausnahmen überhaupt umsetzbar.» Nur so könnten wichtige Schweizer Firmen ihre traditionellen Schweizer Produkte auch nach wie vor mit dem Schweizerkreuz ausloben. Stimmen, dass Hersteller ab dem nächsten Jahr auf die Marke Schweiz verzichten würden, sind Hirt bekannt. Er hofft aber, dass dies nicht eintritt. Für die Kritik an der Swissness-Regelung hat er vollstes Verständnis: «Mit dieser Vorlage hat man aus einer guten Idee einen Moloch geschaffen, der für die Nahrungsmittelindustrie in der Umsetzung eine kleinere Katastrophe darstellt.»


Julia Overney