Die kantonalen und nationalen Veterinärbehörden müssten auf ein sicheres gemeinsames Informationssystem zurückgreifen können, um Tiergesundheit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrates. Auf Stufe Bund und Kantone sind mehr als 60 verschiedene Stellen für diese Anliegen verantwortlich.

Gegenstand der revidierten Verordnung sind die Informationssysteme für Vollzugsdaten des öffentlichen Veterinärdienstes (ASAN) sowie für Labordaten (ALIS). Sie werden beide vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) betrieben.

lid