Die Kantone und Gemeinden bestimmen über die Regelungen der 1. August-Feuerwerke, welchen unbedingt Folge zu leisten ist. Die Waldbrandgefahr sei in weiten Teilen der Schweiz erheblich bis sehr gross, schreibt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in einer Mitteilung. Unter www.waldbrandgefahr.ch zeigt das BAFU einen Überblick über die kantonalen Regelungen und Massnahmen.

Schätzungen des BAFU zufolge verursachen die jährlich rund 1'700 Tonnen verkauften Feuerwerkskörper 310 Tonnen Feinstaub. Diese belasten die Luft und können vor allem bei windstillem Wetter zu Atembeschwerden und Husten führen, heisst es weiter. Besonders problematisch seien die Emissionen privater kleinerer Feuerwerkskörper, da diese über längere Zeit auf den Menschen einwirken. Ausserdem bedeute der Lärmpegel eine grosse Belastung für Mensch und Tier und könne zu irreversiblen Gehörschäden führen, schreibt das BAFU.

Tiere sind durch die Knalleffekte sehr gestresst. Der Schweizer Tierschutz STS rät in einer Medienmitteilung, Tiere am Nationalfeiertag nicht alleine zu lassen oder für eine möglichst ruhige Umgebung und Rückzugsorte zu sorgen. Der STS empfiehlt ausserdem Fenster und Läden geschlossen zu halten und eine gewohnte Geräuschkulisse im Haus herzustellen. Da Nutz- und Wildtiere, insbesondere Pferde stark auf Lärm reagieren, sollten keinesfalls Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Ställenweidenden Tieren oder Wäldern gezündet werden. Da sich Kleintiere gerne in Holzhaufen verstecken, sollte das gesammelte Holz erst am Tag des Abbrennens auf- oder zumindest umgeschichtet werden, schreibt der STS weiter.

lid