Die Vollkaskoversicherung ist eine Kombination aus Teilkasko und Kollisionskaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, welche ohne eigenes Verschulden entstehen wie zum Beispiel Diebstahl, Elementarereignisse, Glasbruch, aber auch Kollisionsschäden mit Tieren, Marderverbiss und gewisse Vandalenakte. Die Kollisionskasko übernimmt selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug, dies etwa bei einem Sturz am Hang oder einen Auffahrunfall.
Risikoüberlegungen vornehmen
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für den Traktor erfolgt primär aufgrund von Risikoüberlegungen. Dabei sind folgende Fragen entscheidend: Besteht ein erhöhtes (Total-)Schadenrisiko (Sturzgefahr/Berggebiet)? Sind unerfahrene Lenker mit dem Traktor unterwegs? Wie sehen meine finanziellen Reserven aus? Mitzuberücksichtigen ist zudem das Alter des Fahrzeugs. Bei älteren Fahrzeugen (bei einem Auto zirka ab dem achten Jahr, bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen nach 15 bis 20 Jahren) sind die Prämienkosten dem Nutzen einer Kaskoversicherung gegenüberzustellen. Warum ist das so?
Zeitwert wird zur Berechnung zugezogen
Im Schadenfall bemisst sich die Entschädigung nicht nach dem Neuwert, sondern nach dem Zeitwert. Man erhält also nicht einfach den Preis für ein neues Fahrzeug des gleichen Typs ausbezahlt. Die Zeitwertabnahme verläuft degressiv und ist somit insbesondere in den ersten Betriebsjahren hoch. Für Neufahrzeuge ist der Abschluss einer Versicherung inklusive Zeitwertzusatz empfehlenswert. Denn der Zeitwertzusatz garantiert nach einem Totalschaden oder Diebstahl eine Entschädigung, die über dem aktuellen Fahrzeugwert liegt. Erleidet ein dreijähriges Fahrzeug einen Totalschaden, wird beispielsweise rund 90 Prozent des Katalogpreises zurückerstattet, obwohl der effektive Zeitwert bei rund 60 Prozent liegt.
Wird bei einem landwirtschaftlichen Fahrzeug keine Kaskoversicherung abgeschlossen, können die Risiken Feuer, Elementar, Glas und eventuell Diebstahl in die Betriebssachversicherung eingeschlossen werden. Ob und wie lange eine Voll- respektive Teilkaskoversicherung abgeschlossen wird beziehungsweise wann ein Einschluss in die Betriebsversicherung sinnvoll erscheint, ist situativ unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Überlegungen zu entscheiden. Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg AG stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.