Der Last des nassen Schnees haben einige Rapspflanzen nicht standhalten können, die Halme sind geknickt. «Für die Meldung von Schneedruckschäden gilt die Frist von vier Tagen», heisst es auf Anfrage der BauernZeitung bei der Versicherungsgesellschaft Schweizer Hagel. Drei Schadentypen Versicherungstechnisch unterscheide man drei Schadentypen, erklärt Mediensprecherin Esther Böhler: Mechanische Wirkung von Schnee…

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