Wer die Steuerveranlagung erhält, sollte diese genau prüfen. Kurt Schmid betont, dass man das ganz einfach machen könne, indem man eine Kopie der  eingereichten Steuererklärung und die Veranlagung vergleicht. Schmid ist leitender Landwirtschaftsexperte des Kantons Aargau und Präsident der Arbeitsgruppe Landwirtschaft der Schweizerischen Steuerkonferenz. Im Interview erklärt er, was man machen kann, wenn man nicht zufrieden ist:

Wann machen Sie Ihre Steuererklärung normalerweise?

Kurt Schmid: In der Regel Ende Februar. Selbstständigerwerbende und Landwirte haben es da etwas besser, und können die Steuererklärung je nach Kanton erst im Mai oder Juni einreichen.

Was passiert, wenn die Steuererklärung beim Steueramt eintrifft?

Das ist vom Kanton abhängig. Im Aargau beurteilen drei Landwirtschaftsexperten die Steuererklärungen aller 3500 Betriebe, wobei die Steuerveranlagung in den Gemeinden vorgenommen wird. In anderen Kantonen werden die Steuerveranlagungen zentral vorgenommen, andere haben keine Landwirtschaftsspezialisten.

Und wie funktioniert die Prüfung?

Bei einigen Kantonen mit Landwirtschaftsexperten werden nur die landwirtschaftlichen Faktoren geprüft, in anderen Kantonen die ganze Steuererklärung. Wenn wir nur die landwirtschaftlichen Faktoren prüfen, dann beginnen wir mit der Bilanz. Wir überprüfen die Überträge vom Vorjahr auf das laufende Jahr. Ausserdem achten wir auf grosse Veränderungen.

Hansjürg Jäger

Das ausführliche Interview lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der BauernZeitung vom 9. Februar.