Art. 61 Abs. 2 der Verkehrsregelverordnung hält dazu folgendes fest: Auf landwirtschaftlichen Motorfahrzeugen und Anhängern müssen Kinder bis zum vollendeten 7. Altersjahr von einem mehr als 14 Jahre alten Mitfahrenden beaufsichtigt werden oder auf einem sicheren Kindersitz mitfahren.
Empfehlungen für das Mitführen von Kindern
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) gibt die nachfolgenden Empfehlungen für das Mitführen von Kindern auf Traktoren:
[IMG 2] Die meisten Fahrzeuge sind heute mit gefederten Fahrersitzen ausgerüstet, um Schädigungen an der Wirbelsäule durch Schläge zu vermindern. Aus denselben Gründen wird auch der Einsatz eines gefederten Kindersitzes empfohlen, sofern es die Platzverhältnisse auf dem Fahrzeug erlauben.
Insbesondere wenn Kinder müde werden oder einschlafen, nimmt die Körperspannung ab und Schläge übertragen sich direkt auf die Wirbelsäule. Sicherheitsgurte mit kindersicheren Öffnungsmechanismen sorgen dafür, dass Kinder in jeder Situation auf dem Sitz bleiben und gestützt sind – auch dann, wenn sie der Schlaf übermannt.
Eine Kopfstütze gibt zusätzliche Stabilität und schützt den Bereich der Halswirbelsäule. Um den Körper optimal zu stützen, empfiehlt sich die Montage des Kindersitzes in Fahrtrichtung.
Schnellwechselkonsolen ermöglichen den einfachen Wechsel des Kindersitzes zwischen verschiedenen Fahrzeugen.
Mitführen von Kindern sollte eine Ausnahme bleiben
Obwohl es im Alltag immer wieder gute Gründe gibt, Kinder auf dem Traktor mitzuführen – zum Beispiel um sie im Blickfeld zu haben oder sie vor dem Kontakt mit rotierenden Geräteteilen wie Zapfwellen zu schützen–, sollte das Mitführen von Kindern eine Ausnahme bleiben. Denn Lärm und Schwingungen sind für Kinder generell schädlich.
Leider verunfallen jährlich immer noch mehrere Kinder beim Mitfahren. Beispielsweise weil sie sich nicht mehr festhalten können und in Hanglagen vom Traktor rutschen. Hierbei ist ein sicheres Mitfahren nur in einer Sicherheitskabine, angeschnallt auf einem Beifahrersitz, möglich.
In Grenzlagen ist das Mitführen von Kindern fahrlässig und sollte vermieden werden. Insbesondere in solchen Lagen ist das Anschnallen auch für den Fahrer bzw. die Fahrerin Pflicht. Denn nur angegurtete Fahrer(innen) bleiben bei einem Sturz in der Sicherheitskabine und haben dadurch gute Überlebenschancen.