[IMG 2] Die AHV-/IV-/EO-Beitragspflicht in der Schweiz gilt für Erwerbstätige ab einem Alter von 18 bzw. für Nichterwerbstätige ab einem Alter von 20 Jahren und wird pro Kalenderjahr ermittelt. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 503 Franken (Stand 2022). Es ist abzuklären, ob dieser Mindestbeitrag erreicht wird oder durch den Auslandaufenthalt allenfalls eine Beitragslücke entsteht. Dauert ein vorübergehender Auslandaufenthalt länger als ein Kalenderjahr, sollte man sich bei der zuständigen Ausgleichskasse in der Schweiz melden, um allfällige Beitragslücken zu vermeiden. 

Erfolgt keine Abmeldung in der Schweiz, wird die Grundversicherung der Schweizer Krankenkasse weitergeführt. Grundsätzlich erfolgt dies bei einem Praktikum inklusive Unfalleinschluss. Den Unfall über eine Abredeversicherung abzudecken, ist bei einem Praktikum nicht geeignet, da diese Versicherung grundsätzlich endet, wenn man in der Schweiz oder im Auslandmindestens acht Stunden bei einem Arbeitgeber arbeitet.  

Prüfen, ob Zusatzversicherungen ergänzt werden können

Es ist zu prüfen, ob bestehende Zusatzversicherungen weitergeführt oder bedarfsgerecht ergänzt werden können. Insbesondere bei Destinationen ausserhalb Europas ist es sehr empfehlenswert, zusätzliche Heilungskosten (Arzt, Medikamente, Spital) sowie Rettungs- und Transportkosten zu versichern. Dies kann beispielsweise auch über eine Reise­versicherung erfolgen. Teilweise verlangen die Einreisebestimmungen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung. 

Deckt die Reiseversicherung meinen Bedarf?

Der Deckungsumfang einer Reiseversicherung kann sich je nach Angebot und Versicherer deutlich unterscheiden (z. B. Krankheits- und/oder Annullationskosten in Folge einer Pandemie usw.). Es lohnt sich deshalb zu prüfen, ob der individuelle Bedarf genügend gedeckt ist.

Wie sich die Sozialversicherungsunterstellung im gewählten Praktikumsland präsentiert, ist im Einzelfall abzuklären. Sie hängt beispielsweise ab von Dauer, Lohnhöhe, Alter oder Art des Praktikums. Somit sind keine allgemeingültigen Aussagen zu Leistungen ausländischer Versicherungsträger möglich. Gewichtige Unterschiede ergeben sich auch, je nach dem ob man sich in der Schweiz abmeldet oder nicht.

Vorteile einer Organisation nutzen

Es lohnt sich, die Vorteile einer Organisation zu nutzen, welche mit Partnern im jeweiligen Land zusammenarbeitet, um die gültigen Bestimmungen einzuhalten. Die Agrimpuls, die dem Schweizer Bauernverband angegliedert ist, vermittelt unter anderem Prakti­kant­(innen) ins Ausland. Sie hilft bei der gesamten Organisation des Praktikums und steht bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite.