Das Coronavirus lässt derzeit kaum jemanden unbeschadet. Auch wer nicht daran erkrankt, bekommt die Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus und deren Folgen zu spüren. Je länger die Krise dauert, desto mehr drohen einzelnen Betrieben in Zukunft finanzielle Engpässe, Personalnot oder Arbeitsüberlastung.

Um diesen Problemen zu begegnen, hat die Inforama-Beratung eine Liste möglicher Vorgehensweisen zusammengestellt.  

1. Gegenseitige Hilfe innerhalb der Familie

Ein Grossteil der Landwirte kann innerhalb der Familie auf ein Netzwerk von Arbeit, Know-how und allenfalls finanzieller Hilfe zurückgreifen. Diese sind jedoch beschränkt möglich, wenn andere Familienmitglieder ebenfalls finanziell geschädigt wurden oder Mehrarbeit leisten müssen. Die Erfahrung zeigt, dass gerade in schwierigen Zeiten auch Meinungsverschiedenheiten eher in den Hintergrund treten und der Zusammenhalt innerhalb der Familie gestärkt wird.

Möglichkeiten: Hilfe durch Arbeitseinsätze, evtl. Privatkredite.

2. Nachbarschaftshilfe/regionales Netzwerk

Die unter Punkt 1 beschriebenen Möglichkeiten bestehen auch für Hilfe ausserhalb der Familie, sei es bei Nachbarn, Arbeitskreiskollegen usw. Weitere Möglichkeiten sind Anfragen beispielsweise bei Vereinen, einem bäuerlichen Netzwerk, den kantonalen Beratungsstellen.

Möglichkeiten: Hilfe in Form von Arbeit, evtl. Privatkrediten usw.

3. Verhandlungen mit Lieferanten und Gläubigern

Hier ist zu unterscheiden zwischen langjährigen und gelegentlichen Geschäftspartnern. Bei langjährigen Geschäftspartnern besteht oft ein Vertrauensverhältnis, welches auch bei finanziellen Engpässen wertvoll sein kann. Hierbei gilt es, allfällige Ratenzahlungen oder andere Vereinbarungen, vor allem bei grösseren Beträgen, schriftlich festzuhalten. Bei Geschäftspartnern, welche erst seit kurzem bekannt sind, ist der Verhandlungsspielraum oft kleiner.

Möglichkeiten: Schulden in Raten zurückzahlen, Kreditvereinbarungen, Darlehen, Sistierungen usw.

4. Massnahmenpaket des Bundes – Kontakt zur Hausbank herstellen

Das Massnahmenpaket des Bundes sieht vor, dass bei Schädigung, verursacht durch Einschränkungen wegen COVID-19, einfach und unkompliziert die Liquidität in Unternehmen sichergestellt werden kann. Nehmen Sie Kontakt auf mit ihrer Hausbank, sie wird ihnen hierbei weiterhelfen können. Gemäss Aussagen von Reto Müller, Vorsteher der Raiffeisenbank Oberes Emmental, sind «COVID-19-Kredite» aufgrund der Notverordnung Solidarbürgschaften vom 25. März 2020 auch für Landwirte möglich. Der Antrag ist auch für Personengesellschaften möglich. Die Anträge sind vorerst möglich bis am 31. Juli 2020. Anschliessend folgt eine Nachfolgeregelung. Die Kredite werden als Solidarbürgschaft vom Bund verbürgt. Somit ist bei diesen Krediten beispielsweise die Belastungsgrenze kein einschränkender Faktor. Die Kredite sind innerhalb von fünf bis sieben Jahren zurückzuzahlen.

Kredite über 500'000 Franken («COVID-19-Kredit Plus») sind ebenfalls möglich. Diese werden zu 85% vom Bund und 15 Prozent von der Bank abgesichert. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell (26. März 2020) 0,5 Prozent auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen. Weitere Informationen sind erhältlich unter https://covid19.easygov.swiss/

Möglichkeiten: Rückzahlbare Kredite bei Liquiditätsengpass

5. Betriebshilfe gestützt auf die Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV)

Gemäss Artikel 1a der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SMBV) können Betriebe, welche «unverschuldet in eine finanzielle Bedrängnis» geraten sind, ein zinsloses Darlehen beantragen. Dabei ist hier die Mindestgrenze von 1.0 SAK zu beachten (nur in Ausnahmefällen ab 0.6 SAK). Ebenfalls muss die Tragbarkeit (z.B. mit einem Betriebsvoranschlag) nachgewiesen werden. Weiter müssen die Kredite abgesichert werden. Meistens werden diese mit einem Grundpfand sichergestellt. 

Möglichkeiten: Zinslose Kredite

Die Solidarität, die nun spürbar ist, kann jedoch nicht dazu benutzt werden, strukturelle Probleme auf einem Landwirtschaftsbetrieb zu beheben. Ebenso sind vor allem die verbürgten Kredite des Bundes nicht dazu da, neue Investitionen in Maschinen und Gebäude zu tätigen.

Die umgekehrte Ausgangslage: Ich bin Gläubiger

Falls man selber Gläubiger ist und ein Schuldner in finanzielle Bedrängnis geraten ist, dann kann unter Umständen das eigene Entgegenkommen helfen, dessen betriebliche Existenz zu sichern. Hier ist schlichtweg Solidarität gefragt, welche ein regelrechtes Revival erlebt, frei nach dem Motto: «Viele kleine Leute in vielen kleinen Orten, die viele kleine Dinge tun, können das Gesicht der Welt verändern».

Den Mangel an Arbeitskräften mit Schweizern bewältigen

Da ausländische Arbeitskräfte teilweise nicht mehr in die Schweiz kommen können oder wollen, zeichnet sich in der Schweizer Landwirtschaft in den nächsten Wochen ein Personalmangel ab. Die Priorität liegt nun auf der Erschliessung von inländischem Arbeitskräftepotenzial auf verschiedenen Plattformen wie www.agrarjobs.ch. Gleichzeitig entfällt gemäss den neuen Massnahmen des Bundesrates vom 25. März 2020 die Stellenmeldepflicht vorübergehend. Anstellungen von landwirtschaftlichen Hilfskräften müssen nicht mehr vorgängig im Jobroom.ch gemeldet werden.

 

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Weitere Informationen zu finanziellen Fragen finden Sie auch auf der FAQ-Seite des Bundesamts für Landwirtschaft