Landwirt Josef Grosswiler aus Ehrendingen AG ist nicht zufrieden mit dem ersten Angebot der Swisscom für die  Jahresentschädigung der Antenne auf seinem Hof. Er will weiter und härter verhandeln.

So wie Grosswiler sind auch viele weitere Bauern mit den Telefongesellschaften Swisscom, Orange und Sunrise am Verhandeln, weiss Martin Würsch von Agriexpert. «Es steht eine Welle der Vertragserneuerungen mit den Grundstückbesitzern an, auf deren Grundstücken die Antennen stehen», weiss Würsch. Viele Verträge seinen vor 10 bis 15 Jahren mit einer Laufzeit von 10 bis 15 Jahren abgeschlossen worden, deshalb steckten viele Landwirte, die Antennen auf ihren Grundstücken stehen hätten, jetzt in den Verhandlungen.

Acht wichtige Punkte bei  neuen Verträgen beachten

So wie Josef Grosswiler sind auch viele weitere Bauern mit Orange, Swisscom und Sunrise im Gespräch. Martin Würsch von Agrieexpert und seine Mitarbeiter haben schon viele Verträge im Auftrag von Grundstückbesitzern ausgehandelt. Würsch gibt folgende acht Empfehlungen ab für die Verhandlungen mit den Mobilfunkanbietern:  

  • Ob Dienstbarkeits-, Miet- oder Pachtvertrag ist unwichtig. Wichtig sind Inhalt und Vertragsdauer.
  •  Kürzere Verträge ermöglichen raschere Anpassungen, 10 Jahre und Verlängerungsoption sind ideal.
  • Exakte Umschreibung der Antenne, der Anzahl möglicher Nutzer, Standort, Grösse und Anzahl Einrichtungen.
  • Entschädigungshöhe pro Jahr mit Indexierung an Teuerung oder Immobilienpreisen.
  • Zwingende Nachverhandlung und Zustimmung des Grundeigentümers bei Erweiterung, Vergrösserung und zusätzlichen Nutzung festhalten.
  • Der Vertrag darf nicht beziehungsweise nur mit ausdrücklich schriftlicher Zustimmung des Grundeigentümers auf Dritte übertragen werden, insbesondere bei Übertragung der Rechte auf Gesellschaften mit Sitz im Ausland.
  • Die Dauer und Verlängerungsoption mit entsprechender Anpassungsklausel bezüglich der Entschädigung im Vertrag festschreiben.
  • Sollte sich im Nachhinein durch neue Erkenntnisse nachweisen lassen, dass nichtionisierende Strahlung mit den heutigen Grenzwerten zu Gesundheitsschäden bei Mensch und Tier führen, müssen die Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden können.
  • Festschreiben, dass Antenne dem neuesten Stand der Technik entsprechen sollte, um Belastung tief zu halten.
  • Ausschluss fahrlässiger Schädigung der Anlage durch den Grundeigentümer, dessen Familienmitglieder, Pächter oder Angestellte, sofern die Anlage nicht entsprechend vor Fremdeinflüssen geschützt steht.
  • Als Gerichtstand muss das Gericht am Ort der stehenden Antenne in den Vertrag geschrieben werden.

6000 bis 15'000 Franken und Jahr je Mobilfunk-Antenne

Laut zuverlässigen Quellen wurden die ersten Verträge mit einer jährlichen Entschädigung von 2000 bis 3000 Franken je Antennen-Standort abgeschlossen. Heute sind laut Würsch «das drei  bis fünffache üblich». Das gäbe 6000 bis 15'000 Franken je Antenne, je nachdem wieviele Telefongesellschaften auf der Antenne eingemietet sind.

Hans Rüssli