National- und Ständerat haben das revidierte Jagdgesetz bereinigt und Anträgen der Einigungskonferenz zugestimmt, wie die Nachrichtenagentur SDA berichtet. Geschützte Tiere dürfen gemäss dem revidierten Gesetz zur Bestandesregulierung abgeschossen werden.

Referendum angekündigt

Im Gesetz nicht genannt werden indes der Biber und der Luchs. Das Gesetz gibt dem Bundesrat allerdings die Kompetenz, weitere geschützte Tierarten für die Bestandsregulierung zum Abschuss freizugeben. Ein Referendum ist bereits angekündigt.