2'397 Tierschutz-Strafverfahren wurden 2016 geführt – ein Höchststand, wie die Stiftung "Für das Tier im Recht" mitteilt. Gesamtschweizerisch habe sich die Anzahl Tierschutzstrafverfahren in den vergangenen zehn Jahren fast vervierfacht. Die Stiftung wertete dies als positive Entwicklung. Denn die Fallzahlen würden nicht einen tatsächlichen Anstieg an Tierschutzverstössen aufzeigen, sondern seien Resultat eines konsequenteren Vollzugs.

63,8 Prozent der Fälle im Jahr 2016 betrafen Heimtiere, bei rund einem Viertel waren es Nutztiere. Die verhängten Bussen beliefen sich im Durchschnitt auf 300 Franken.

Die Stiftung weist darauf hin, dass Tierschutzdelikte in den Kantonen unterschiedlich verfolgt würden. Als positive Beispiele werden die Kantone Zürich, Bern und St. Gallen genannt, die spezielle Strukturen für die Verfolgung von Tierschutzdelikten geschaffen haben. Im Verhältnis zur Bevölkerung weisen die Kantone Baselland, Freiburg und Glarus am wenigsten Fälle aus.

Weiter betont die Stiftung, dass zur Haltung von Hühnern kaum tierschutzrechtliche Vorschriften existierten und dass ökonomische Interessen regelmässig schwerer gewichtet würden als das Wohlergehen der Tiere.

lid