Die Hochdorf-Gruppe kommt vorerst nicht zur Ruhe: Die Grossaktionärin Stichting General Holdings beantragt die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung. Wie die Hochdorf-Gruppe am Donnerstag mitteilte, will die Holding ihr Fragerecht ausüben und «verschiedene Fragen zur früheren Beteiligung der Hochdorf Holding AG an der Pharmalys Laboratories SA stellen.»

Aktionär verlangt Sonderprüfung 

Die Aktionärin beruft sich bei ihrem Begehren auf Artikel 697 des Obligationenrechts (OR), wonach jeder Aktionär berechtigt ist, vom Verwaltungsrat Auskunft zu verlangen. Zusätzlich wünscht die Stichting General Holding eine Sonderprüfung zu den Fragen. Dabei werden die Fragen vertieft abgeklärt. Der Sonderprüfung müsste die Generalversammlung zustimmen, das Auskunftsrecht ist ohne Beschluss der Versammlung gültig.

Geschäftsgeheimnisse wahren

Ob der Verwaltungsrat auf den Antrag eingeht, wird er an seiner nächsten Sitzung entscheiden. Das OR lässt ihm die Möglichkeit, Informationen zurückzuhalten, wenn durch deren Veröffentlichung Geschäftsgeheimnisse oder andere schutzwürdige Interessen der Gesellschaft gefährdet werden. Auch die Einsicht in die Geschäftsbücher und Korrespondenzen können nur mit ausdrücklicher Ermächtigung der GV oder durch Beschluss des Verwaltungsrates eingesehen werden. Bedingung ist in diesem Fall die Wahrung der Geschäftsgeheimnisse. 

Die Stichting General Holdings hält 17,6 Prozent der Aktien der Hochdorf-Gruppe und ist nach Amir Mechria und vor der ZMP-Invest der grösste Aktionär der Zentralschweizer Molkerei.

 

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