Bis Ende 2018 müssen die Kantone entlang von Gewässern Gebiete festlegen, die dem Gewässer- und Hochwasserschutz dienen. Die Gewässerräume sind extensiv zu gestalten und zu bewirtschaften. Dies verlangt das revidierte Gewässerschutzgesetz des Bundes. Die Regierung hat von den Arbeiten zur Umsetzung dieser Bundesvorgabe Kenntnis genommen.

Die Festlegung der Gewässerräume erfolgt durch die Gemeinden im Rahmen einer Revision der Nutzungsplanung. Ausgeschieden werden neu Gewässerraumzonen. Als Hilfeleistung stellt der Kanton den Gemeinden eine Grundlagenkarte "Gewässerraum" für die grossen Talflüsse sowie einen Leitfaden zur Gewässerraumausscheidung zur Verfügung. Die Gemeinden werden aufgefordert, die Ausscheidung der minimalen Gewässerräume innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist umzusetzen.

Als weitere Vorgabe des Bundes haben die Kantone bis Ende 2014 eine Planung zur Gewässerrevitalisierung einzureichen. Damit sich die Gemeinden in den Planungsprozess einbringen und allfällige Revitalisierungsprojekte anmelden können, wird dazu eine Vernehmlassung durchgeführt.

 

pd