Die hohen Temperaturen und Trockenheit der vergangenen Woche haben dem Kartoffelkäfer sehr zugesagt. Durch die regional unterschiedlichen Niederschläge und sinkenden Temperaturen dieser Woche wurde die Verbreitung wieder etwas abgebremst. Den weiteren Verlauf gilt es im Auge zu behalten.
Der Einsatzzeitpunkt ist genau zu wählen
Sollten über 30% der Pflanzen mit Larven befallen oder ein Herd pro Are ersichtlich sein, ist die Schadschwelle erreicht und eine Behandlung gerechtfertigt. Dabei können die Mittel Audienz und Neembaumöl ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden. Das Extrakt aus dem Neembaum wirkt am besten auf junge Larven. Adulte Käfer werden kaum erfasst.
Audienz dagegen wirkt gegen adulte Käfer und Larven in jedem Stadium. Die Eier werden jedoch nicht erfasst. Deshalb sollten möglichst alle Eier geschlüpft sein. Die Frass- und Kontaktwirkung dieses Mittels lässt nach drei bis vier Tagen nach, da der Wirkstoff rasch abgebaut wird. Der Einsatzzeitpunkt ist daher genau zu wählen.
Audienz ist nützlingsschonend. Es wird jedoch empfohlen, ausserhalb des Bienenfluges zu behandeln, da es für Bienen toxisch wirkt, wenn diese von der Spritzbrühe getroffen werden.
Nützlinge reichen oft aus bei der Blattlausbekämpfung
Ausser der Virenübertragung bei Pflanzkartoffeln machen Blattläuse nur wenig Schaden im Kartoffelbau. Erst wenn die Schadschwelle von mehr als zehn Blattläusen pro Fiederblatt gezählt werden und in Kombination mit Trockenheit, kann eine Behandlung nötig sein.
Es gilt jedoch vorher zu beachten, ob sich in der Parzelle auch die Nützlingspopulation aufbaut. Marienkäfer, Soldatenkäfer oder die Larven der Schwebfliege sind wichtige Helfer im Kampf gegen Blattläuse. Ist trotzdem eine Bekämpfung nötig, können Produkte wie Movento SC, Teppeki oder Plenum WG ohne Sonderbewilligung eingesetzt werden. Diese sind lange wirksam und teilweise nützlingsschonend.
Treten Blattläuse und Kartoffelkäfer gemeinsam auf, ist eine Sonderbewilligung nötig
Treten sowohl Blattläuse als auch Kartoffelkäfer gemeinsam auf und sind beide Schadschwellen gleichzeitig überschritten, kann eine Sonderbewilligung bei der kantonalen Fachstelle für Pflanzenschutz beantragt werden, um beispielsweise das Mittel Biscaya einzusetzen. Dieses ist nicht bienengefährlich, jedoch toxisch für Nützlinge. Daher sollte Biscaya als letzte Lösung betrachtet werden.