Cornelia Hürzeler ist bei Agriexpert Fachverantworliche Betriebsführung und Kooperation. Sie erklärt, was vor der Grüundung einer Generationengemeinschaft (GG) abzuklären und zu beachten ist.

Die Generationengemeinschaften sind am zunehmen. Was sind die Vorteile einer GG?

Cornelia Hürzeler: Eine Generationengemeinschaft ist eine beliebte Gesellschaftsform für die gemeinsame Betriebsführung zwischen den Eltern und den künftigen Betriebsleitenden. Sie dient vor allem als Übergangsphase, wenn diese noch mehrere Jahre dauert. Wenn die Töchter und Söhne ihre  Ausbildungen bereits abgeschlossen haben und gerne Verantwortung übernehmen wollen im elterlichen Betrieb, jedoch die Eltern die Betriebsführung noch nicht vollständig abtreten wollen. Das gemeinsame Führen des Betriebes kann für den Betrieb sowie dessen strategische Ausrichtung sehr förderlich sein. Voraussetzung ist, wie bei allen Zusammenarbeitsformen, dass ein gutes zwischenmenschliches Verhältnis vorliegt für eine konstruktive Betriebsführung.

Wie lange kann eine GG maximal bestehen?

Dafür gibt es keine Beschränkung, eine GG kann solange geführt werden wie es die betroffenen Gesellschafter bestimmen. Grundsätzlich werden diese aber durchschnittlich so während fünf bis achte Jahren geführt, bis es dann zu einer Hofübergabe kommt und die Betriebsführung vollständig an den jüngeren Gesellschafter übergeht. Es gilt zu beachten, dass für den Erhalt von Direktzahlungen (DZ) alle Gesellschafter beitragsberechtigt sein müssen. Ist dem nicht der Fall, so werden die DZ anteilsmässig gekürzt. Folglich werden die meisten Generationengemeinschaften nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres des älteren Gesellschafters aufgelöst.

Muss eine GG aufgelöst werden, wenn der Vater über 65 ist?

Nein, das ist kein Muss. Die GG muss dann einfach aus besagten Gründen mit massiven DZ-Kürzungen zu rechnen. Im Falle, dass die Generationengemeinschaft aus zwei Gesellschaftern besteht und einer davon bereits über 65 Jahre alt ist, werden die DZ um die Hälfte gekürzt (ohne Anteil Ökoleistungen).

Was passiert, wenn der Landwirt pensioniert ist, das Land verpachtet hat aber als Hobby noch 50 Schweine mästet?

Grundsätzlich dürfen die Landwirte ihr Arbeiten und Leben nach dem Erreichen des 65. Lebensjahres so gestalten, wie es ihnen gefällt. Natürlich sind diese ab diesem Zeitpunkt nicht mehr DZ-berechtigt. Die Weiterführung eines Teilbetriebes kann aber unter Umständen trotzdem fortgesetzt werden. Ob dies aus finanzieller Sicht und   steuertechnisch sinnvoll ist, empfehlen wir im Einzelfall immer rechtzeitig mit einer beratenden Fachperson zu überprüfen. Wird ein Betriebsteil mit Gewinnabsicht weitergeführt, muss aber auch weiterhin eine minimale Buchhaltung beim Steueramt eingereicht werden.  

Kann ein Bauer auch noch Milch produzieren, wenn er über 65 ist? 

Auch der Milchbauer darf nach dem Erreichen des Rentenalters seinen Betrieb weiterführen. Natürlich sind bei einer allfälligen Fortführung des Betriebes genau die gleichen Vorschriften betreffend Bewirtschaftung einzuhalten. Unabhängig davon, ob ein Landwirt DZ erhält oder nicht, hat sich dieser an Gewässerschutz-, Tierschutz-, Lebensmittelgesetz usw. zu halten. Oft sind  auch Labelprämien an die Grundsätze der Bedingungen für den Erhalt von DZ geknüpft.

Wie kann es passieren, dass ein Landwirt die Betriebsnummer verliert und damit den Anspruch auf Direktzahlungen?

Anspruch auf Direktzahlungen haben alle Landwirte, welche die Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen gemäss Art 3. der Direktzahlungsverordnung erfüllen. Die Landwirte beantragen mit den jährlichen Betriebsdatenerhebung Direktzahlungen. Damit
diese ausbezahlt werden, müssen folgende Grundvoraussetzungen der Beantragenden erfüllt sein:

  • muss in der Schweiz wohnen
  • darf das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • muss Anforderungen an Ausbildung erfüllen.
  • Mindestarbeitsaufkommen von 0,20 SAK muss vom Betrieb erfüllt sein.
  • maximaler Tierbestand darf nicht überschritten sein
  • ÖLN muss erfüllt sein.

Über die Grundvoraussetzungen hinaus können noch weitere Voraussetzungen für den Erhalt von bestimmten Beiträgen, wie bspw. Biodiversitätsbeiträge, verlangt werden. Dass ein Landwirt die Direktzahlungsberechtigung verliert, hängt in der Regel damit zusammen, dass eine der genannten Grundvoraussetzungen nicht erfüllt oder massiv verletzt wird. 

Ein Landwirt kauft einen Betrieb ohne Betriebsnummer. Was muss er tun, um wieder eine Betriebsnummer zu bekommen, oder sie wieder zu aktivieren und am Ende wieder Direktzahlungen zu erhalten?

Zuständig für die Betriebsnummerzuteilung ist die kantonale Landwirtschaftsdirektion. Die Betriebsnummer für sich ist nur eine administrative Einheit, welche auch für Kleinstbetriebe ohne Direktzahlungen angewendet wird (jährliche Datenerfassung). Liegt eine administrative Betriebserfassung vor, kann auch das Gesuch für Direktzahlungen gestellt werden. Nebst der Betriebsanerkennung kann dies aber auch bedeuten, dass ein Käufer eine entsprechende Ausbildung zu absolvieren hat.

Interview Hans Rüssli