Bisher lag die Limite bei 1 (Tal) und 0,75 (Berg und Hügel) SAK, wie das Inforama mitteilt. Die Gewerbegrenze spielt im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, im Pachtrecht und in der Raumplanung eine wichtige Rolle. So wird beispielsweise ein landwirtschaftliches Gewerbe einem selbstbewirtschaftenden und geeigneten Erben zum Ertragswert angerechnet (Vorzugspreis).

 

Auswirkungen auf den Pachtzins

 

 

Im Pachtrecht kann die Anpassung Auswirkungen auf den Pachtzins und die Bedingungen zur Ausübung des Vorkaufsrechts haben. In der Raumplanung sind Neubauten zur Pferdehaltung oder nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe für landwirtschaftliche Gewerbe bewilligungsfähig, womit laut Inforama grundsätzlich mehr Neubauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone zu erwarten sind.

Inforama gibt Auskunft

Keine Auswirkungen hat die Anpassung bei den Voraussetzungen zum Erhalt von Investitionskrediten, von Direktzahlungen oder in Zusammenhang mit den Steuern.

 

 

Bei Fragen zur neuen Gewerbegrenze gibt das Inforama Auskunft. Wer etwas wissen will, kann sich beim Inforama-Standort seiner Region melden.