Die italienischen Behörden hätten Massnahmen zur Tilgung des Quarantäneschädlings in Apulien unterlassen und somit versäumt, der Ausbreitung Einhalt zu gebieten, teilte die Brüsseler Behörde kürzlich mit. Die zuständigen Stellen hätten es seit den ersten Meldungen von Xylella in der Region im Oktober 2013 verfehlt, die massgeblichen EU-Vorschriften in vollem Umfang einzuhalten.

Dazu hätten laut Kommission unter anderem die Entfernung befallener Pflanzen in einigen Teilen des abgegrenzten Gebietes sowie die Überwachung und Beprobungen gehört. Zudem sei der von Italien gemeldete Zeitplan nicht geeignet, die nach EU-Recht erforderliche Entfernung der befallenen Bäume wirksam zu gewährleisten. Durch diese Unterlassungen erhöhe sich das bereits hohe Risiko der weiteren Ausbreitung des Schadorganismus.

Die EU-Kommission hat eigenen Angaben zufolge Italien wiederholt aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Sie kündigte an, weiterhin alle verfügbaren Mittel zur Fortführung des Dialogs mit den italienischen Behörden zu nutzen, um eine weitere Ausbreitung von Xylella zu verhindern.

AgE