Die Massnahme «Verzicht auf Insektizide, Fungizide und Halmverkürzer auf Herbizide» ist im Modul Pflanzenschutz sowohl im Produktionssystem Ackerbau als auch im Produktionssystem Spezialkulturen der Agrarpolitik 2022+ enthalten. Hier gehts zur Übersicht

Biologische Mittel bleiben erlaubt

Die Massnahme zielt darauf ab, dass die Landwirte teilweise oder vollständig auf den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Halmverkürzer während der Hauptkulturphase verzichten. Im Reb- und Gemüsebau gilt die Massnahme ebenfalls für Akarizide (Massnahme MS1a). Zusätzlich soll mit der Massnahme MS1b der Verzicht auf Insektizide, Akarizide und Fungizide nach der Blüte im Obst- und Rebbau unterstützt werden. Wie der Bund schreibt, sollen Produkte, die in der biologischen Landwirtschaft zugelassen sind, weiterhin erlaubt bleiben.

Mindererträge werden vom Bund mitgetragen

Wie der Bundesrat in der Botschaft zur Agrarpolitik 2022+ schreibt, erfolgt die Anmeldung für die Beiträge pro Jahr und pro Kultur. Die «Beiträge werden flächenbezogen nach Risiko und Ausmass des möglichen Ertragsverlustes der Kultur ausgerichtet.» Der Bund ist demnach bereit, etwaige Mindererträge durch den reduzierten Herbizideinsatz mit Geld zu kompensieren.

Nicht mehr auf Ebene der Parzelle, sondern Kultur

Um das System zu vereinfachen, erfolgt die Beteiligung auf Ebene der Kultur anstatt auf Ebene der Parzelle. Der Bundesrat beabsichtigt damit eine Systemänderung: bisher wurden die Beiträge für den Herbizidverzicht als Teil der Ressourceneffizienzbeiträge im Obst-, Reb- und Zuckerrübenanbau bzw. als Produktionssystembeiträge bei den offenen Ackerkulturen ausgeschüttet. Für Spezialkulturen gewährt der Bund gewisse Ausnahmen. So bleibt eine Beteiligung auf Ebene Parzelle möglich, wenn mehrjährige Kulturen (mindestens vier Jahre) und mindestens zehn Prozent der Flächen, die für die Massnahmen angemeldet werden. Ebenso sollen im Gemüsebau, wo Fruchtfolgen eng und von kurzfristigen Marktbewegungen abhängig sind, die Teilnahme nach Pflanzenfamilien ermöglicht werden.

 

Ausgang der Debatte ist offen

Ob die Massnahme «Verzicht auf Herbizide» die Parlamentsdebatte zur Agrarpolitik 2022+ überstehen wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch offen. So hat der Schweizer Bauernverband in der Vernehmlassung zur Botschaft seine Kritik an den geplanten Umlagerungen geäussert. In Kraft treten würde die Massnahme voraussichtlich per 1. Januar 2022.

 

 Die Massnahme «Verzicht auf Insektizide, Fungizide und Halmverkürzer auf Herbizide» gehört zum Handlungsfeld 1 und soll den ökologischen Fussabdruck im Ackerbau reduzieren. Hier gehts zu allen Massnahmen im ersten Handlungsfeld der Agrarpolitik 2022+