Der Bund unterstützt naturnahe, umwelt- und tierfreundliche Produktionsformen mit sogenannten Produktionssystembeiträgen. Unter den Produktionssystembeiträgen werden beispielsweise die Zulagen für den biologischen Landbau oder die Beiträge für die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) zusammengefasst. Wurde der GMF-Beitrag erst mit der AP 14-17 eingeführt, sind die Tierwohlprogramme BTS und RAUS seit 1999 Teil der Gesetzgebung.

Umweltwirkungen sollen reduziert werden

Die Ressourceneffizienzbeiträge derweil sind ein Kind der AP 14-17. Sie dienen unter anderem der Förderung präziser Applikationstechniken oder der schonenden Bodenbearbeitung und sollen dazu beitragen, dass die Umweltwirkung der Landwirtschaft reduziert werden kann.

Die Beiträge tragen gemäss Botschaft zur AP 22+ im Zusammenspiel mit den Vorgaben des Ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) «wesentlich zur Erreichung ökologischer Ziele bei.» Dennoch sieht der Bund Handlungsbedarf.

Hier sieht der Bund Handlungsbedarf

Gemäss Bundesrat wird der Humusgehalt durch die bestehenden Anreize ungenügend gefördert. «Obwohl heute die Ziellücken bei den Treibhausgasen und den Ammoniakemissionen besonders gross sind, gibt es bisher keine Förderung von entsprechenden emissionsarmen Produktionssystemen», heisst es weiter. Zudem sind gemäss Bund «die Anreize für eine Reduktion des PSM-Einsatzes bei den teilbetrieblichen Massnahmen zu gering.»

Unter dem Strich will der Bund mit der Weiterentwicklung dafür sorgen, dass der ökologische Fussabdruck der Landwirtschaft kleiner wird und dass die Landwirtschaft ihre Umweltziele erreichen kann. Zudem sollen die Anreizprogramme flexibler werden. «Es sollen vermehrt ergebnisorientierte Massnahmen umgesetzt werden, die nach der erbrachten Leistung entschädigt werden.»

Sechs Zielbereiche, drei Dimensionen

Mit der AP 22+ sollen neu die drei Produktionssysteme Ackerbau, Spezialkulturen und Nutztierhaltung gefördert werden. Dazu hat der Bund sechs Module und 15 teilweise mehrfach zugeordnete Massnahmen definiert. Wie der Bundesrat schreibt, sollen die Massnahmen die Umweltkosten der Produktion reduzieren, ohne sie aber einzuschränken. «Dabei wurde besonders darauf Wert gelegt, innovative Ansätze und positive Wechselwirkungen zwischen den Massnahmen zu fördern», heisst es weiter.

Der systematische Ansatz würde laut Bund die Bestimmungen des ÖLN ergänzen und den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel stärken. Da ausserdem viele Labels ähnlich arbeiten würden, erwartet der Bund, dass «dieses Konzept in Zukunft die Bündelung von Massnahmen erleichtern wird.»

 

Das ist im Ackerbau geplant

Im Ackerbau werden in den vier Modulen Pflanzenschutz, Biodiversität, Boden und Klima acht Massnahmen zugeordnet:

Pflanzenschutz

  • Verzicht auf Insektizide, Fungizide und Halmverkürzer
  • Verzicht auf Herbizide

Biodiversität

  • Nützlingsstreifen

Boden

  • Humusbilanz via Humusrechner
  • Massnahmen zur Bodenfruchtbarkeit

Klima

  • Effizienter Stickstoffeinsatz
  • Alternative zu fossiler Energie
  • Anlegen von Flächen unter Agroforst

Übersicht Produktionssystem Ackerbau

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Übersicht Produktionssystem Spezialkulturen

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Das ist in der Nutztierhaltung geplant

In der Nutztierhaltung plant der Bund fünf Massnahmen in den vier Modulen Ressourcen, Ammoniak, Tiergesundheit und Klima.

Ressourcen

  • Begrenzung der Rohproteinzufuhr

Ammoniak

  • Reduktion Ammoniakemissionen, Agrammon

Tiergesundheit

  • Stärkung Tiergesundheit (Massnahme, Ergebnis)
  • RAUS, BTS, RAUS Plus, Förderung Weidehaltung

Klima

  • Nutzungsdauer Kühe (Langlebigkeit)

Übersicht Produktionssystem Nutztierhaltung

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So werden die bisherigen Beiträge umgelagert

Die teilbetrieblichen Produktionssystembeiträge (PSB) der AP 2014-17 und AP 2018-21 werden in die verschiedenen Module der AP 22+ überführt:

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Die teilbetrieblichen Ressourceneffizienzbeiträge (REB) der AP 14-17 und 18-21 werden folgendermassen in die verschiedenen Module der AP 22+ überführt:

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