Strukturverbesserungsbeiträge (SVB) sollen u.a. dazu dienen, die Land- und Ernährungswirtschaft an sich ändernde gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Rahmenbedingungen anzupassen. Bekanntlich haben sich diese Rahmenbedingungen in den letzten Jahren verändert, nicht aber die SVB. Nun zieht der Bundesrat nach, beauftragt von der Finanzkommission des Nationalrats.
Verschiedene Massnahmen im Blick
Wie in einem Bericht ausgeführt wird, sollen die folgenden Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen finanziell gestärkt werden:
- Meliorationen
- Landwirtschaftliche Transportinfrastrukturen (Güterwege)
- Massnahmen zur Steuerung des Bodenwasserhaushaltes (Bewässerungs- und Entwässerungsinfrastruktur)
- Versorgung mit Wasser, Strom und digitalem Zugang im ländlichen Raum
- Diversifizierung in landwirtschaftsnahe Tätigkeiten
- Förderung einer tier-, landschafts-, klima- und umweltfreundlichen Produktion
- Projekte zur regionalen Entwicklung (PRE)
Mit Szenarien wurde der Bedarf an finanziellen Mitteln für die Jahre 2030 und 2040 geschätzt, der gegenüber dem langjährigen Durchschnitt 67 bzw. 118 Prozent höher liegt. Hinzukommen 34 bzw. 46 Prozent Mehrbedarf für Investitionskredite aus dem Fonds de Roulement.
Keine definitiven Zahlen
Am meisten zusätzliche Gelder seien für Güterwege und Bodenwasserhaushalt wegen angestautem Sanierungsbedarf und aufgrund agrarpolitischer Pläne im Bereich der tier-, landschafts-, klima- und tierfreundlichen Produktion nötig. Bereits seit 2014 hätten die Beiträge für Bewässerungsanlagen und die Wasserversorgung zugenommen, ebenso jene für Wegbauten. Ställe, Futter- und Strohlager, Hofdüngeranlagen und Remisen werden nur für raufutterverzehrende Tiere unterstützt. Damit leisten sie nach Ansicht des Bundesrats einen Beitrag für die standortangepasste Tierhaltung.
In Stein gemeisselt sind die im Bericht erwähnten Zahlen aber nicht, wie aus den Ausführungen hervorgeht. Z. B. müsse der effektive Einsatz finanzieller Mittel auf die Finanzlage von Bund und Kanton abgestimmt werden.
Drei Leitsätze
Der Bundesrat nennt folgende drei Leitsätze für die Strukturverbesserung:
- Die nachhaltige Wertschöpfung steht im Zentrum. Investitionen schaffen Mehrwerte für landwirtschaftliche Betriebe, die Gesellschaft und die ländlichen Räume.
- Die Resilienz des Ernährungssystems wird vor dem Hintergrund des Klimawandels gestärkt.
- Bei möglichen Zielkonflikten werden eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Win-Win-Lösungen angestrebt.