Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes verbleiben zahlreiche Differnezen zwischen Stände- und Nationalrat entgegen. Umstritten ist namentlich die Umnutzung nicht mehr benötigter landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.

Die kleine Kammer möchte solche Umnutzungen unter bestimmten Bedingungen zulassen. Eine Mehrheit des Nationalrats hatte dies in der Sommersession abgelehnt. Es drohe die Entstehung von "Inselbauzonen", befand eine Mehrheit.

Geruchsemissionen und Mobilfunkanlagen

Weitere Differenzen betreffen Ausnahmen von Bestimmungen zu Geruchsemissionen, wenn ein Gebiet von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont wird, sowie die Errichtung von Mobilfunkanlagen ausserhalb von Bauzonen.

Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Ständerat weiterhin im ganzen Land erlauben. Laut dem Nationalrat sollen sie dagegen nur im Berggebiet möglich sein.

Zudem möchte der Ständerat auch den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants sowie deren Erweiterung erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung bislang nur für Hotels.

Ziel: Stabilisierung

Auf die Eckpunkte der Revision hatten sich die Räte schon früher geeinigt. Sie betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone müssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Gebäude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie müssen dem Bund regelmässig Bericht erstatten und falls nötig Anpassungen vornehmen.

Abbruchprämien für nicht mehr genutzte Gebäude

Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die Räte mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchprämien für solche Gebäude bezahlen.

Der Ständerat möchte, dass solche Prämien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden können, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des Rates fand, sonst drohten alte Gebäude einfach stehen gelassen zu werden.

Der Nationalrat will keine Prämien, wenn nach dem Abbruch neu gebaut wird. Zudem will er explizit im Gesetz festhalten, dass Abbruchprämien nur für rechtmässig erstellte Gebäude bezahlt werden dürfen.

Die Vorlage fungiert als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Das Volksbegehren will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in die Verfassung schreiben. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.