Knapper hätte der Entscheid der Nationalrats-Kommission (Urek-N) nicht fallen können: Bei einem Gleichstand von 12 zu 12 Stimmen gab der Stichentscheid des Präsidenten Jacques Burgeois den Ausschlag. So hat der Freiburger FDP-Nationalrat dazu beigetragen, dass die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG2) ergänzt wird.
Vollständig und dauerhaft zum Wohnen nutzen
Bisher sah das RPG2 vor, altrechtliche Bauten und Anlagen wie landwirtschaftliche Wohnhäuser und daran angebaute Ökonomieteile in ihrem Bestand grundsätzlich zu schützen, sofern sie rechtmässig erstellt oder geändert worden sind, bevor das betreffende Grundstück Teil des Nichtbaugebiets geworden ist. Die Urek-N fügt dem folgende Bestimmung hinzu:
- Altrechtliche Bauernhäuser mitsamt angebautem Ökonomieteil dürfen vollständig und dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt werden, sofern die entsprechende Erschliessung vorhanden ist.
- Weiter soll bei einem freiwilligen Abbruch die bereits vorhandene Wohnfläche wieder erstellt werden dürfen.
Bestehendes besser nutzen
Die Absicht hinter den Ergänzungen ist laut Mitteilung der Kommission die bessere Nutzung bereits bestehender, bewohnter Gebäude. Dies vor dem Hintergrund, keine zusätzlichen Flächen zu beanspruchen. Schliesslich wird die RPG2 als indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative gehandelt, die ihrerseits freie Flächen durch eine Begrenzung der Bauten ausserhalb der Bauzonen sichern will. Die Beratungen in der Urek-N sind eine Weiterführung der Debatten im vergangenen Jahr, in dem das Parlament eine Fristverlängerung für die Behandlung der Landschafts-Initiative beantragt hat. Eine Abstimmung wird es daher frühestens im Frühling 2024 geben.
Angst vor Parkplätzen und Terrassen
Die Befürworter der Landschafts-Initiative hatten vor der Diskussion in der Urek-N insbesondere davor gewarnt, mit dem RPG2 könnten 400'000 Gebäude ausserhalb der Bauzone zu Haupt- und Zweitwohnungen umgewandelt werden – wobei oft ergänzend ein Parkplatz oder eine Terrasse hinzukomme. Ausserdem könnten neue landwirtschaftliche Gebäude, auf billigem Boden erstellt, allzu einfach zu Wohnungen werden, so die Befürchtung.
In einer Mitteilung zeigen sich die Initianten denn auch skeptisch gegenüber der knapp beschlossenen Ausnahme für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude ohne Kompensationsvorschläge. Man werde die genaue Formulierung des Gesetzesartikels «kritisch überprüfen». Sie warnen davor, das Stabilisierungsziel mit Ausnahmen zu unterlaufen.
Verschärfungen bei der Abbruchprämie
Die Urek-N bekennt sich zu dem Ziel der wirkungsvollen Stabilisierung der Anzahl Gebäude und der Bodenversiegelung ausserhalb der Bauzonen. Der Bund solle die zur Zielüberprüfung nötigen Grundlagendaten erheben.
Allerdings will die Urek-N die Bedingungen verschärfen, die an eine geplante Abbruchprämie geknüpft wären. Diese soll einen Anreiz schaffen zur Reduktion der Gebäude ausserhalb von Bauzonen, aber nur bei rechtmässig erstellten Bauten und wenn kein Ersatzbau geplant ist ausgerichtet werden. Weiter sollen die Kantone ausschliesslich im Berggebiet Zonen ausserhalb der Bauzonen festlegen dürfen, in denen nicht-standortgebundene Nutzungen zulässig sind.
Das RPG2 geht als nächstes in den Nationalrat. Die Initianten sehen die aktuelle Version der Vorlage als Kompromiss, der zur Erreichung der Ziele ihres Vorstosses in die richtige Richtung gehe.