Offensichtlich gibt es viel Unmut bei Bauherren im Rahmen von Baubewilligungsverfahren für landwirtschaftliche Projekte im Kanton Luzern. Rund 50 Meldungen sind seit dem Aufruf des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV) Ende 2022 eingegangen. «Aktuell gibt es viele Problemsituationen in der Raumplanung, welche nicht generell beantwortet werden können. Wir möchten diese sammeln und Ihnen beim Lösen der Probleme weiterhelfen», heisst es dazu auf der Website des LBV.

Vielfältige Meldungen

Die Anfragen sind komplex, Lösungen oft nicht auf die Schnelle zu bieten. Da gibt es Unmut wegen langwierigen Verwaltungsabläufen und Sistierungen von Baugesuchen. Oder Unverständnis wegen raumplanerischen Auflagen, den Luzerner Ammoniakauflagen oder wegen Mindestabständen von Umbauten für die Tierhaltung zu Wohnbauten. Oder dass bei einfachen Sanierungen die gesamtbetriebliche Situation oder Altbauten aus der Vergangenheit von den Behörden unter die Lupe genommen wird. Oder dass kleinere Betriebe mit Tierhaltung bei baulichen Veränderungen zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation gezwungen werden. Oder abgelehnte Gesuche für zusätzlichen Wohnraum, für Spezialkulturen, Gemeinschaftsställe in den Seegebieten oder für die Direktvermarktung oder für Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien.

Vollzug im Wandel

Viele der eingegangenen Meldungen konnten erfolgreich bearbeitet werden, beispielsweise durch zusätzliche Unterlagen, Gespräche mit den Behörden oder Projektanpassungen. Einige Fälle sind noch in Erarbeitung, andere wiederum werden gar nicht weiterverfolgt, weil aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gar keine Chance für eine Bewilligungsfähigkeit der Projekte besteht. Wieder andere wurden sistiert, weil allenfalls künftig eine Praxisänderung beim Vollzug zu erwarten ist.

Der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband bearbeitet zuhanden der Dienststellen Landwirtschaft und Wald (Lawa) und Raum und Wirtschaft (Rawi) die landwirtschaftlichen Fragen bei der Eingabe von Baugesuchen. Vor der Erstellung konkreter Pläne sei eine Vorabklärung des Bauvorhabens empfehlenswert. Dabei erfährt der Landwirt, ob sein Bauvorhaben überhaupt bewilligungsfähig ist und mit welchen Auflagen zu rechnen sind. Zudem stellen die Berater die notwendigen Unterlagen bereit, welche dem Baugesuch beigelegt werden müssen.

Viele Beratungsanfragen

Insgesamt führte die Bauberatung des LBV letztes Jahr 250 Gespräche zu Bauprojekten und zeigte auf, was mit den heutigen Rahmenbedingungen möglich ist. Dank den Vorabklärungen konnte schliesslich für viele Baugesuche eine Bewilligung erreicht werden.

Die Beratungen in Sursee führen zwei Mitarbeitende des LBV mit Teilpensen durch, diese sind gleichzeitig auch aktive Landwirte und kennen die Praxis. Der Gesuchsanfall sei weiter sehr hoch, heisst es seitens der Bauberatung. Mit Wartezeiten sei deshalb zu rechnen.