Das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz ermöglicht die Umnutzung bestehender Bauten. So heisst es im neuen Artikel 24c bis: «In Streusiedlungsgebieten, die im kantonalen Richtplan festgelegt sind und in denen die Dauerbesiedlung gestärkt werden soll, können bestehende Wohnbauten zu landwirtschaftsfremden Wohnzwecken oder zu örtlichem Kleingewerbe umgenutzt werden.»  Streusiedlungsgebiete sind geprägt von…

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