Der Zürcher Regierungsrat hat Mitte November die Teilrevision 2020 des kantonalen Richtplans an den Kantonsrat überwiesen. Damit wird dem Handlungsbedarf aufgrund des Klimawandels Rechnung getragen, indem Massnahmen zur Verbesserung des Lokalklimas in der Richtplanung verankert werden. «Der Klimawandel und der Verlust der Artenvielfalt stellen auch die Raumplanung vor grosse Herausforderungen», heisst es im entsprechenden Erläuterungsbericht. «Zugleich kann die Raumplanung wesentlich zum Schutz des Klimas und der Artenvielfalt beitragen.»
Der CO2-Ausstoss soll gesenkt werden
Biodiversität und Klimaschutz werden durch zusätzliche Einträge neu verankert. So muss die Vielfalt der Arten und Lebensräume geschützt und durch Aufwertung gefördert werden. Ausserdem richtet sich die Richtplanung mit ihren raumwirksamen Tätigkeiten auf die Vermeidung von Treibhausgasen sowie auf die Auswirkungen des Klimawandels. Dabei werden konkret CO2-Klimaziele festgelegt. Bis 2040, respektive spätestens bis 2050, muss der Kanton Zürich durch natürliche und technische Senken den CO2-Ausstoss so reduzieren, damit das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann. Mit der Aufnahme der beiden grossen Herausforderungen Klimawandel und Rückgang der Biodiversität in die Leitlinien des Raumordnungskonzepts erhalten die damit verbundenen Aufgaben mehr Gewicht in der Interessenabwägung. Auch hat sich die Siedlungsentwicklung verstärkt auf den öffentlichen Verkehr auszurichten.
Ziel ist auch ein angenehmes Lokalklima
Ein weiterer Grundsatz gilt der Steigerung der Siedlungsqualität. Dabei ist auch der Hitzebelastung entgegenzuwirken, die als Folge der Klimaerwärmung in dicht besiedelten Gebieten im Sommer zunehmen wird. Dazu sind verschiedene Massnahmen zu ergreifen. Die Entstehungsorte kalter Luft sowie Kaltluftströme, die das Siedlungsgebiet kühlen, sind soweit möglich zu erhalten und zu verbessern.
Besondere Beachtung kommt der Gestaltung von öffentlichen und privaten Aussenräumen zu. Grün- und Wasserflächen, unversiegelte und versickerungsfähige Böden sind zu erhalten und zu fördern. Auch eine vielfältige Durchgrünung und insbesondere der Erhalt und die Förderung von grossen Bäumen sind vermerkt. Zudem sind mit Blick auf die Zentrumsentwicklung die Bebauungs- und Aussenraumstruktur so zu planen, dass damit ein angenehmes Lokalklima gefördert wird.
Die Landwirtschaft wird gefordert
Die produzierende Landwirtschaft wird im Bereich der angestrebten nachhaltigen Raumplanung deutlich in die Pflicht genommen. Das betrifft etwa die Schonung und aktive Förderung der Lebensräume sowie der freien Landschaft.
Immissionen: Insbesondere in Wohngebieten sind Immissionen durch Lärm und Luftschadstoffe zu reduzieren.
Bauzonenverbrauch: Der Bauzonenverbrauch soll minimiert werden. Konkret sieht die Revision eine massive Verringerung des Gebäudezuwachses ausserhalb der Bauzonen vor, was direkte Auswirkungen auf zukünftige landwirtschaftliche Bauten haben wird.
Dass künftig wertvolle Landschaften und Lebensräume zu erhalten sind und gezielt aufgewertet werden müssen, wird wohl die deutlichsten Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben.
Feuchtgebiete: Auch das Ausscheiden von prioritären Potenzialflächen für Feuchtgebiete wurde in den Richtplan aufgenommen. Damit will der Regierungsrat unter anderem CO2-Ziele erreichen, da im Moorboden, der sich durch die Vernässung bildet, CO2 gebunden wird.
Ackerbau: Mit der Aufnahme der langfristigen, vom Zürcher Regierungsrat bereits 2020 festgelegten Klimastrategie wird auch der Grundsatz im Richtplan verankert, dass auf potenziellen Ackerflächen verstärkt Kulturen für die menschliche Ernährung angebaut werden. Dabei sind auch Proteinpflanzen zu nennen.
Nutztierhaltung: Für die Nutztierhaltung soll künftig hauptsächlich Futter von Dauergrünland genutzt werden, welches sich für den Ackerbau nicht eignet. Konkret heisst dies, dass vor allem in den vom Ackerbau geprägten Regionen wie dem Zürcher Unterland, dem Weinland, der Region Winterthur, dem Limmattal sowie Teilen des Zürcher Oberlandes und des Säuliamtes die Nutztierhaltung zugunsten von Ackerbaukulturen zurückgedrängt werden soll.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kantonsrat noch Anpassungen zugunsten der Landwirtschaft vornimmt.

