Grössere Anpassungen im Extenso-Anbau stehen an

Im Rahmen der Umsetzung der Parlamentarischen Initiative 19.475 passt der Bund die bestehenden «Extenso-Beiträge» zum Verzicht auf Pflanzenschutzmittel an. Neu wird es zwei verschiedene Beitragsstufen geben. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrübenproduzenten erhöht sich um 200 Franken.

Wie die anderen, in dieser Serie bereits vorgestellten Produktionssystembeiträge (PSB), ist auch der Beitrag «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau» ein wichtiger Beitrag, um die Senkung des Basisbeitrags auszugleichen. Der PSB für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau übernimmt einen grossen Teil der Anforderungen des ehemaligen Extenso-Beitrags. Der Einsatz von Insektiziden, Fungiziden, Wachstumsregulatoren und Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte ist nicht erlaubt. Herbizide dürfen nach wie vor eingesetzt werden. Es gibt aber zwei grössere Anpassungen.

Zwei verschiedene Beitragsstufen: Für Getreide, Lein, Sonnenblumen, Erbsen, Lupinen und Bohnen zur Körnergewinnung und Mischungen von Getreide und Leguminosen zur Körnergewinnung werden Fr. 400.–/ha ausbezahlt. Für Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben und Freiland-Konservengemüse werden Fr. 800.–/ha ausgerichtet.

Zusatzbeitrag für Zuckerrüben: Für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung wird ein Zusatzbeitrag von Fr. 200.–/ha ausgerichtet, wenn der Produzent die Anforderungen an den Beitrag für den Pflanzenschutzmittelverzicht einhält oder nach den biologischen Richtlinien produziert. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben beträgt mit diesem Beitrag neu Fr. 2300.–/ha.

Grössere Anpassungen im Extenso-Anbau stehen an
Anforderungen an den Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau.

Einjährige Verpflichtung pro Kultur

Die Verpflichtung erfolgt pro Kultur und für den gesamten Betrieb. Die Verpflichtungsdauer beträgt ein Jahr. Bei Getreide für die Saatgutproduktion sind Ausnahmen auf Gesuch hin möglich. Für Futterweizen wird der Beitrag ausgerichtet, wenn die angebaute Sorte auf der Liste der für Futterweizen empfohlenen Sorten steht.

Bio-Betriebe sind wie bisher auch für diesen Beitrag berechtigt. Leguminosen für die menschliche Ernährung wie Auskernbohnen, Lupinen oder Kichererbsen können von diesem Beitrag ebenfalls profitieren. Die Bedingung, dass die Kulturen im reifen Zustand zur Körnergewinnung geerntet werden müssen, wurde aufgehoben. Für die Einzelkulturbeiträge und die Getreidezulage besteht aber weiterhin eine Ernteverpflichtung.

Anbau sollte bereits jetzt geplant werden

Der Anbau von Extenso-Kulturen beginnt bereits jetzt mit der Wahl einer geeigneten Sorte. Aber auch andere anbautechnische Überlegungen wie optimaler Saatzeitpunkt, Saatstärke, Saatbettbereitung und Düngung sollten bereits jetzt gemacht werden, damit die Kulturen erfolgreich ohne Pflanzenschutzmittel angebaut werden können.

Weitere Informationen: hier.

Zusammenfassung: Beitrag «Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau»

Name der Massnahme Beitrag für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel im Ackerbau (ehemals Extenso)
Betroffener Bereich Offene Ackerfläche
Ziele Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und den damit verbundenen Risiken.
Anforderungen
  • Verzicht auf den Einsatz von Fungiziden, Insektiziden, Wachstumsregulatoren und Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte.
  • Kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ab der Saat bis zur Ernte der Kultur.
  • Die Massnahmen müssen auf allen Parzellen einer angemeldeten Kultur umgesetzt werden (Einhaltung nach Kulturcode).
  • Die Verpflichtungsdauer beträgt 1 Jahr.

Ausnahmen:

Raps: Insektizide mit Kaolin (z. B. Surround) sind zur Bekämpfung von Glanzkäfern erlaubt.

Kartoffeln: Fungizide und Insektizide auf der Basis von Bacillus thuringiensis sind zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern erlaubt.

Pflanzkartoffeln: Der Einsatz von Paraffinöl zur Blattlausbekämpfung ist erlaubt.





  • Saatgutbeizungen sind erlaubt.
  • Die Anwendung von natürlichen Abwehrstimulanzien auf der Basis von Laminarin (z. B. Iodus 40) sind im Weizen- oder Gerstenanbau erlaubt.
Höhe des Beitrags

Fr. 800.–/ha für Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben und Freiland-Konservengemüse

Fr. 400.–/ha für Getreide, Getreide in weiter Reihe, Lein, Sonnenblumen, Erbsen, Bohnen und Lupinen zur Körnergewinnung, Mischungen von Erbsen und Bohnen zur Körnergewinnung.

Zu beachten
  • Für Beiträge im Jahr 2023 müssen die Massnahmen ab der Aussaat der Winterkulturen 2022 umgesetzt werden.
  • Für Mais, Getreide siliert, Spezialkulturen und BFF werden keine Beiträge ausbezahlt.
  • Für Getreide in weiter Reihe werden Beiträge ausgerichtet.
  • Getreide für die Saatgutproduktion kann von den Anforderungen ausgenommen werden (Gesuch).
  • Bio-Betriebe sind beitragsberechtigt.
Grössere Anpassungen im Extenso-Anbau stehen an
Der Zeitstrahl gibt einen Überblick, wann welche Beiträge in nächster Zeit in Kraft treten.

Serie zum Absenkpfad (Teil 4)

Mit dem Bundesratsentscheid zu den Reduktionszielen bei den Nährstoffverlusten und den Pflanzenschutzmitteln besteht noch grosser Informationsbedarf für die landwirtschaftliche Praxis. Welche Massnahmen sind bei den Produktionssystembeiträgen und beim ÖLN vorgesehen? In einer Artikelserie verschaffen wir einen Überblick: - Schonende Bodenbearbeitung - Angemessene Bodenbedeckung - Herbizid-Verzicht im Ackerbau - Verzicht auf PSM im Ackerbau - Weidebeitrag - Längere Nutzungsdauer von Kühen - Massnahmen im Gemüsebau und bei einjährigen Beeren - Massnahmen im Rebbau - Massnahmen im Obstbau und Dauerkulturen - Massnahmen im ÖLN - Änderungen in der Biodiversitätsförderung - Verminderung von Abdrift und Abschwemmung - Waschplätze und Befüllen von Spritzen