Die Abschussbewilligung gilt ab dem 1. September für 60 Tage. Ohne den Abschuss lasse sich das Schadenpotenzial nicht kontrollieren, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Dienstag mit. Auf den drei Alpen erfolgten 15 Angriffe auf Nutztiere. Die Raubtiere rissen mehr als zehn Schafe auf geschützten Weiden, womit sie die gesetzliche Quote für einen Abschuss erfüllen.

Keine Hinweise auf Nachwuchs

Keine Abschüsse verfügt«Unerträgliche Situation» – Bündner Alp wird notfallmässig geräumtMontag, 29. August 2022 Von einer Alp mussten die Bewirtschafter die Tiere bereits abziehen. Als Urheber der Attacken gelten zwei Wölfe, ein Weibchen und ein Männchen. Diese rissen den Angaben zufolge bereits im Alpsommer 2021 mehrere Nutztiere und liessen sich auf den fraglichen Alpen nachweisen. Die Präsenz eines Wolfsweibchens verlangt von den Wildhütern vor dem Abschuss eine sorgfältige Prüfung, da sich mit Jungtieren bereits eine Rudel bilden könnte. Hinweise darauf gab es aber nicht. Gestützt darauf gab der Kanton einen Einzelwolf zum Abschuss frei.

Eventuell Jäger hinzuziehen

Der Abschuss fällt in die Zeit der Bündner Hochjagd und der Steinwildjagd, wie das Amt weiter schreibt. Für die Wildhut ist das eine anspruchsvolle Zeit. Wegen dieser Belastung behält sich der Kanton vor, zusätzlich zu den Angestellten des Amts für Jagd und Fischerei auf «ausdrücklich bezeichnete Jägerinnen und Jäger zurückzugreifen».

Das vermutete Streifgebiet der beiden Wölfe wird die Wildhut weiterhin überwachen. Die lokale Jägerschaft ist aufgerufen, Wolfssichtungen zu melden. Sollten das Weibchen wider Erwarten Jungwölfe geworfen haben, würde die Kantonsregierung die Abschussverfügung widerrufen und beim Bundesamt für Umwelt ein Regulierungsgesuch einreichen.