Die Motion Hösli/Stark zur Verkleinerung der Gewässerräume unter bestimmten Bedingungen hätte das Gewässerschutzgesetz massiv abgeschwächt, wurde im Nationalrat argumentiert. Bereits zweimal habe man dieses Gesetz zugunsten der Landwirtschaft flexibilisiert, sagte Martina Munz (SP / SH). Mit einer weiteren Aufweichung würde das Parlament wortbrüchig und gegen Treu und Glauben verstossen, ist sich Munz sicher. Dies mit Blick auf die Entstehung der Bestimmungen zu den Gewässerräumen als Reaktion auf die Initiative «Lebendiges Wasser», die 2007 zurückgezogen worden ist.

Verschiedene Stimmen dagegen

Im Weiteren haben sich laut Martina Munz verschiedene Akteure klar gegen die Motion ausgesprochen:

  • Die Konferenz kantonaler Landwirtschaftsdirektoren (LDK) und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK), da die Hälfte der Gemeinden und Kantone die Gewässerräume bereits vor zwei Jahren ausgeschieden hätten.
  • Der Versicherungsverband argumentiert mit dem Hochwasserschutz.

GewässerschutzNationalratskommission stimmt knapp für verkleinerte GewässerräumeMittwoch, 25. August 2021Ausserdem seien sich Kantone und Bund einig, dass der Vollzug des geltenden Gewässerschutzgesetzes gut laufe.

Kleiner Gewinn für die Landwirtschaft

Eindringlich war auch das Votum von Bundesrätin Simonetta Sommaruga. Nur einzelne Betriebe würden von einer Flexibilisierung der Gewässerräume profitieren, dazu solle man nicht einen laufenden Prozess – der ausserdem explizit von den Kantonen und Landwirtschaftsdirektoren unterstützt werde – ändern. Die Motion bringe für die Landwirtschaft nur einen kleinen Gewinn, laufe aber den Bemühungen zum Schutz der Biodiversität zuwider.

Sommaruga befürchtete ausserdem eine Signalwirkung: Zukünftige Initiant(innen) könnten ihre Volksbegehren nicht mehr zurückziehen, wenn im Nachhinein Kompromisse wie jener um die Initiative «Lebendiges Wasser» wieder aufgeweicht würden.

Keine komplett neue Ausgangslage

Wie drastisch die Auswirkungen bei einer Annahme der Motion wären, war im Nationalrat sehr umstritten. Priska Wismer-Felder (Mitte / LU) verwies auf einen Bericht der Kommission, dem zufolge nur 1,8 Prozent der Betriebe in engen Tälern in den Kantonen Glarus, Graubünden und Aargau betroffen wären. Da der Vorstoss eine Kann-Formulierung enthalte, gehe es nicht um eine komplette Änderung der Spielregeln, fasste sie die Meinung der Kommission zusammen. Der Gewässerschutz würde nicht wesentlich eingeschränkt, da der vorgeschlagene Gesetzesartikel nur in Ausnahmefällen zum Einsatz käme. Ausserdem sei es auch möglich, dass bei einer Einschränkung der Futterbauflächen bereits ausgeschiedene Biodiversitätsförderflächen umgenutzt würden, womit in der Gesamtbetrachtung der Artenvielfalt keinen Gefallen getan wäre.

Der Entscheid in der nationalrätlichen Kommission war mit 13 zu 12 Stimmen sehr knapp ausgefallen.  Der Ständerat hatte den Vorstoss noch im Vorfeld zu den Pflanzenschutz-Initiativen angenommen. Im Nationalrat fiel die Entscheidung mit 100 zu 84 Stimmen gegen eine Annahme aus. Die Motion Hösli/Stark ist damit erledigt.