Dass das Departement von Bundesrat Albert Rösti die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur Regulation von Wolfsrudeln in einem abgekürzten Verfahren noch in diesem Herbst durchbringen will, war bekannt. Doch was in den «dringlichen Regulierungsteilen der Verordnung» steht, die nun schon auf den 1. Dezember in Kraft gesetzt werden sollen, birgt Sprengkraft: Der Bund plane, 70 Prozent der Wölfe in der Schweiz abzuschiessen, berichtete der «Blick», dem das Papier vorlag.
«Untragbare Situation»
Während sich etwa die Naturschutzorganisation Pro Natura entrüstet zeigte, verschickt der Verein Schweiz zum Schutz der ländlichen Lebensräume am 7. September erfreut eine Medienmitteilung: Man begrüsse und unterstütze die Absichten von Bundesrat Albert Rösti und seines Departements.
Die massive Herabsetzung der Wolfsrudel sei dringend und «dient zusätzlich zu den landwirtschaftlichen Interessen insbesondere auch der Sicherheit der Bevölkerung». Die aktuelle Situation sei nicht nur für die Nutztierhalter untragbar. Die seit längerem einsetzende Aufgabe von Alpweiden richtet auch grossen Schaden im Bereich der Vergandung, der Biodiversität und des Landschaftsbildes an. Mit der Zielsetzung von elf Wolfsrudeln in der Schweiz ergäbe dies flächenmässig umgerechnet 30’000 Wölfe in ganz Europa. «Die Schweiz leistet damit in jedem Fall ihren Beitrag an der europäischen Wolfspopulation», so die Stellungnahme weiter.
Weitere Forderungen des Vereins
Aufgrund der weiter anwachsenden Wolfspopulation seien in der auszuarbeitenden Jagdverordnung weitere zentrale Forderungen des Vereins aufzunehmen, heisst es weiter. Dazu gehören:
• Die Abkoppelung des Schadensbegriffs von der Anzahl der gerissenen Nutztiere
• Die Nulltoleranz für Grossraubtiere im Siedlungsgebiet
• Der Verteidigungsabschuss bei unmittelbaren Angriffen auf Nutztiere
• Vorranggebiete für die Weitetierhaltung
Kantone sollen Mittel freischaufeln
Der Verein fordert zudem die Kantone auf, «unverzüglich die Konzepte und die finanziellen Mittel für die Regulation der Wolfsrudel zur Verfügung zu stellen».