Am 28. August 2023 hat ein Wolf in der bernjurassischen Gemeinde Corgémont ein Kalb aus einer Milchviehherde gerissen. Trotzdem verzichtet das Berner Jagdinspektorat auf Anraten des Bundesamts für Umwelt (Bafu) auf eine Abschussverfügung. Der Berner Bauernverband zeigt sich in einer Medienmitteilung entsprechend enttäuscht vom Entscheid und fordert die Verwaltung auf, Risse ernst zu nehmen und bei Erreichen der Schadschwelle einen Abschuss unverzüglich zu verfügen.

Das Kalb war durch die Mutter geschützt

Das Kalb wurde in der Nacht auf der Weide geboren, sei aber nachweislich bereits umhergelaufen und habe getrunken. Für den Berner Bauernverband ist daher klar: «Das Tier war gesund und war mindestens vom Muttertier umgeben und behütet. Zudem befand sich die Weide direkt anschliessend an das Betriebsgebäude.»

Nach Art. 9 der Jagdverordnung liege mit einem toten Kalb ein erheblicher Schaden vor. Der Kanton Bern habe bisher keine Erfahrungen mit Rissen an Tieren der Rindergattung und stütze sich daher für seinen Entscheid auf das Das Bafu ab. «Für das Bafu war das Kalb ungenügend geschützt», sagt der Berner Bauernverband. Aufgrund dessen verzichte der Kanton Bern auf eine Abschussverfügung.

Weitere Schutzmassnahmen für Rindvieh sind unverhältnismässig

«Für den Berner Bauern Verband ist dieser Entscheid absolut unverständlich», heisst es. Ein vom Muttertier behütetes Kalb müsse als ausreichend geschützt gelten, weitere Schutzmassnahmen für Rindviehherden seien zudem nicht verhältnismässig und praxisfremd. Der Berner Bauernverband werde für eine praxistauglichere Umsetzung der geltenden und künftigen Gesetzgebungen das Gespräch mit der kantonalen wie auch der nationalen Verwaltung suchen.