Bundesrätin und Umweltministerin Simonetta Sommaruga sagte am Freitag vor den Bundeshausmedien mit dem neuen Gesetz werde das Klimaziel der Halbierung des CO2-Ausstosses von 1990 bis 2030 realisierbar. Gleichzeitig verringere die Vorlage die Abhängigkeit der Schweiz von Öl-, Gas- und Stromimporten, indem sie die einheimische Energieproduktion stärke.

Bestehende Abgaben will der Bundesrat dabei weder erhöhen noch neue einführen. Niemand könne zu einem Leben ohne fossile Energien gezwungen werden, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Umwelt (Uvek). Wer aber klimaschonend leben wolle, solle das tun können. Dafür schlage das neue Gesetz Investitionen von rund vier Milliarden Franken über die Laufzeit von 2025 bis 2030 vor.

Hälfte der CO2-Abgabe investieren

Dazu will der Bundesrat neu bis zur Hälfte der Erlöse aus der CO2-Abgabe heranziehen und nicht wie bisher bloss einen Drittel. Die Rückverteilung an die Bevölkerung würde dadurch sinken – pro Person um etwa 20 Franken, wie die Bundesrätin vorrechnete. Aktuell zahlen vier von zehn Haushalten keine CO2-Abgaben.

Gegenüber den acht Milliarden Franken, die Jahr für Jahr für Öl und Gas ins Ausland fliessen würden, seien Investitionen von vier Milliarden bescheiden, sagte Sommaruga. Gerade die letzten Wochen mit dem Ukraine-Krieg hätten gezeigt, wie verletzlich,  ja erpressbar die Schweiz durch fossile Energien sei. Das störe die Bevölkerung.


Was gilt für die Landwirtschaft?

In seiner Botschaft zum CO2-Gesestz schreibt der Bundesrat, mit der Revision sollten auch Anlagen zur Produktion und Einspeisung erneuerbarer Gase gefördert werden. Die Mittel dafür stammen aus der CO2-Abgabe, sind als Investitionsbeiträge vorgesehen und zwar primär für die Produktion von Gas aus Biomasse. Ausserdem hat das Parlament im letzten Herbst einem Betriebskostenbeitrag für Biogasanlagen zugestimmt, um die drohende Förderlücke zu schliessen.

UmweltschutzWeniger Treibhausgase aus der RindviehhaltungSamstag, 29. Januar 2022 Neben Schwerpunkten zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen aus dem Verkehr und dem Gebäudesektor nimmt der Bundesrat auch die Landwirtschaft, den Abfallbereich in die Pflicht. Zusammen mit synthetischen Gasen sind letztere beiden in der Kategorie «Übrige» zusammengefasst, in der die Emissionen gegenüber 1990 bis 2030 um 16 Prozent sinken sollen. Die Landwirtschaft allein betrachtet hat ihre Emissionen bis 2020 gegenüber 1990 um 14 Prozent reduziert. Ein starker Hebel für eine weitere Reduktion im Agrarsektor wäre, so eine Studie im Auftrag der Branchenorganisation Milch und Proviande, nur noch so viele Kühe zu halten, wie auf Schweizer Hügeln, Voralpen du Alpen ernährt werden könnten. Dann bräuchte es keine Futtermittelimporte mehr und statt Futtermais könnten Ackerkulturen für die menschliche Ernährung angebaut werden. Dann stünde es aber auch nur noch die Hälfte der heutigen Menge an tierischen Produkten aus der Schweiz zur Verfügung. Schweizer(innen) müssten also ihren Konsum deutlich ändern.  


Zweigleisiges Vorgehen

Grosse Anlagen im AlpenraumStänderat nutzt den Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative für eine Solar-OffensiveDonnerstag, 15. September 2022 Fliessen sollen die Mittel gemäss Sommaruga zum einen in Gebäude, zum anderen in die Mobilität. Im Gebäudebereich habe der Ständerat gerade erst mit dem Fotovoltaik-Standard für Neubauten Pflöcke eingeschlagen. Auch der Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative zeige mit dem Gebäudeprogramm in Richtung Klimaziel und geringere Abhängigkeit. Bei der Mobilität will der Bundesrat auf mehr Stromtankstellen, Elektrobusse, einen Mindestanteil von Biotreibstoff im Flugverkehr und weitere Massnahmen setzen. «Endlich geht es vorwärts», konstatierte Sommaruga.

Der erste Anlauf zur Revision des CO2-Gesetzes scheiterte am 13. Juni 2021 mit 51,6 Prozent Nein-Stimmen an der Urne. Die SVP hatte das Referendum dagegen ergriffen. Dabei gab die Landbevölkerung den Ausschlag, die wegen zweier Agrarvorlagen – Trinkwasser- und Pestizidverbotsinitiative – zahlreicher an der Abstimmung teilnahm. Die ländlich geprägte Kantone lehnten das Gesetz geschlossen ab.