Der Vorschlag der Bundesverwaltung in der Vorlage zum neuen Energiegesetz wäre für Biomasseanlagen fatal gewesen, teilt Ökostrom Schweiz mit. Den darin wäre als Ersatz für das Ende 2022 auslaufende System der Einspeisevergütung lediglich ein Investitionsbeitrag vorgesehen gewesen. «Anlagen hätten damit ihren Betrieb einstellen müssen, da im Unterschied zu anderen Technologien relativ hohe Betriebskosten anfallen», warnt Ökostrom Schweiz. Dank der Annahme einer Parlamentarischen Initiative von Bastien Girod (Grüne / ZH) wird es vorerst nicht soweit kommen.

Sonderlösung zugestimmt

Das Parlament hat in der heutigen Schlussabstimmung Girods Vorstoss zugestimmt, der die Förderlücke nach dem Auslaufen des bisherigen Systems überbrücken will. Für Biomasseanlagen gibt es mit dem Betriebskostenbeitrag eine Sonderlösung.

Besonders erfreulich sei das klare Votum für den Zubau von Biomassanlagen, schreibt Ökostrom Schweiz. Auch Neubauprojekte sollen nämlich von den Betriebskostenbeiträgen profitieren können.

Beratung zum Energiegesetz folgt

Mit der Annahme der Initiative ist die Förderung der Erneuerbaren Energien bis 2030 gesichert, heisst es weiter. Ab Oktober 2021 werde die Energiekommission des Ständerats in Sachen Energie- und Stromversorgungsgesetz beraten. Hier erwartet Ökostrom Schweiz, dass in dieser Gesetzesvorlage ebenfalls eine Lösung zur Förderung der Schweizer Biomasseanlagen gefunden werde.