Seit 2018 ist die Einmalvergütung (EIV) das Hauptfördersystem des Bundes für Fotovoltaikanlagen (PVA). Grundlage bildet das neue Energiegesetz, das mit der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 im Mai 2017 vom Volk bestätigt wurde. Weil für Anlagen ohne Eigenverbrauch die Förderung oft ungenügend ist, erhalten solche ab 2023 bis zu 60 % der Investitionskosten.

Einmalvergütung anstatt Einspeisevergütung

Die Warteliste der Einspeisevergütung (KEV) war zwar noch lange nicht abgearbeitet, aber die Förderung der Fotovoltaik wurde 2018 durch eine marktgerechtere ersetzt, erklärt Wieland Hintz vom Bundesamt für Energie (BFE) am Weiterbildungskurs der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für landwirtschaftliches Bauen und Hoftechnik (ALB) in Tänikon. Seither gibt es eine Einmalvergütung (EIV) für kleine Anlagen (KEIV) bis 100 kW und eine für grosse Anlagen (GEIV) zwischen 100 kW und 50 MW (siehe Grafik). Beide Anlagen werden einmalig mit einem Investitionsbeitrag von bis zu 30 % der Erstellungskosten von Referenzanlagen gefördert. 

[IMG 3]

Der Investitionsbeitrag setzt sich aus einem Grund- und einem Leistungsbeitrag zusammen (siehe Tabelle).

[IMG 2]

Je höher die Leistung einer Anlage, desto geringer die Beiträge je Kilowatt, da die Anlagen mit steigender Grösse günstiger werden. Bei den kleinen Anlagen bis 100 kWp ist ein Zuschlag möglich, wenn sie im Gebäude integriert sind. In der Regel sind es Eigenverbrauchs­anlagen, die diese Förderungen in Anspruch nehmen, da sich deren Betrieb sonst kaum lohnt. Diese speisen bei Gebäuden mit Netzanschluss aber immer auch einen Teil der Stromproduktion ins Netz ein, da Verbrauch und Produktion selten komplett übereinstimmen.

Integrierte PV-Anlagen
Anlagen, die im Gebäude integriert sind, erhalten eine um 10 % höhere Einmalver­gütung (EIV) als solche, die angebaut sind. Integriert heisst, dass die Module eine Doppelfunktion haben. Neben der Stromproduktion dienen sie zum Beispiel auf dem Dach als Wetterschutz (Indach­module) oder an der Balkonbrüstung als sichernde Wand. Angebaute Anlagen dienen ausschliesslich der Stromproduktion und sind in der Regel kostengünstiger, weshalb die Förderung geringer ist.

Hohe Einmalvergütungen für grosse Anlagen

Für Anlagen ohne Eigenverbrauch, die sogenannten Produktionsanlagen, ist diese Förderung oft ungenügend. Die Betreiber erhalten nämlich für ihren Strom nur den reinen Strommarktpreis. Eigenverbraucher hingegen sparen die Netzgebühren und profitieren stärker von ihrer Stromproduktion. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Januar 2023 die höhere EIV für Anlagen ohne Eigenverbrauch eingeführt mit einem ­Maximum von 60 % der Investi­tionskosten. Diese Förderungen werden hohe Einmalvergütungen (HEIV) genannt (siehe Grafik). Bei Anlagen mit einer Leistung unter 150 kW wird die HEIV pro Kilowatt 450 Franken betragen, ab 150 kW Leistung wird sie per Auktion vergeben, informiert Wieland Hintz. Die Projektanten geben in ihrem Gebot die Höhe der für ihr Projekt benötigten Förderung in Franken pro kW an. Nach Auktionsschluss sortiert «Pronovo» die Gebote nach ihrer Angebotshöhe. 

«Ab 150 kW Leistung wird die Einmalvergütung per Auktion vergeben.»

[IMG 4] Wieland Hintz vom BFE über die neue Förderung von PV-Anlagen.

Pronovo ist die Vollzugsstelle des Bundes zur Abwicklung der EIV. Sie wählt die günstigsten Angebote aus, bis das ausgeschriebene Volumen (in Megawatt) erreicht ist. Es gehe nicht darum, stark auszusieben, sondern einen Anreiz zu geben, günstig zu investieren, beruhigt Hintz. Projektanten, die nicht zum Zug kommen, können an einer späteren Auk­tionsrunde teilnehmen oder die bisherige EIV mit maximal 30 % beantragen. Pro Jahr sind vier Auktionsrunden vorgesehen, die erste am 1. Februar 2023. 

Wer Strom sowohl für den Eigenverbrauch als auch zum Verkauf produzieren möchte, hat ab 2023 die Möglichkeit, zwei Anlagen zu erstellen, eine, die zum Eigenverbrauch dient, und eine für den reinen Stromverkauf übers Netz. Jede Anlage wird dann nach den entsprechenden Bedingungen gefördert. Bei allen Vergütungen sind Boni vorgesehen, wenn der Neigungswinkel der Module eine hohe Sonneneinstrahlung im Winterhalbjahr ermöglicht.

Anlagen auf dem Dach
PV-Anlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen können seit 2014 in der Regel ohne Baubewilligung errichtet werden. Wenn der Installationsort aber nicht ein Dach ist, war es bisher schwierig mit der Baubewilligung. Mit der Revision der Raum­planungsverordnung (RPV) am 1. Juli 2022 lassen sich auch Anlagen auf anderer Infrastruktur verwirklichen.

Abnahmegarantie, aber nicht Preisgarantie

Für die Stromproduzenten, die ihren Strom verkaufen, ist es wichtig, zu wissen, dass gemäss Energiegesetz der lokale Netzbetreiber verpflichtet ist, den Strom aus PV-Anlagen abzunehmen, sofern die Leistung der Anlagen 3 MWp nicht überschreitet. Das entspricht der Leistung von etwa 15'000 m2 Modulfläche. Der lokale Netzbetreiber muss gemäss Art. 12 der Energieverordnung den Strom für einen Tarif abkaufen, für den er auch sonst den Strom einkauft. Deswegen können sich die Bedingungen von Netzbetreiber zu Netzbetreiber und von Jahr zu Jahr ändern, erklärt Wieland Hintz. 

Bedeutung kWp
P ist die Abkürzung für das englische peak, das Spitze bedeutet. Es bezeichnet die normierte elektrische Höchstleistung einer Solaranlage bei optimaler Einstrahlung der Sonne. Dieser Wert macht die elektrische Leistung von Modulen und Anlagen vergleichbar.

Dem Stromproduzenten steht es hingegen frei, den Abnehmer für seinen Strom auszuwählen. Er kann sich denjenigen auswählen, der ihm die besten Vertragsbedingungen bietet. Während die Netzbetreiber bisher im Schweizer Mittel etwa 8–10 Rappen/kWh boten, liegen die Abnahmepreise 2023 bei etwa 15 Rappen/kWh. Zusammen mit den EIV erlauben diese Preise einen wirtschaft­lichen Betrieb von PVA mit und ohne Eigenverbrauch, ist Hintz überzeugt und verweist auf den seit 2019 mit jährlich 40–50 % wachsenden Markt.

PV-Anlagen legen schnell zu

Auch für Biogasanlagen ist ein Investitionsbeitrag von 50 % vor­gesehen. Hier wird es zusätzlich einen jährlichen Betriebskostenbeitrag geben. Grund sind die Kosten der Biomasse. Denn im Gegensatz zum «Brennstoff» Sonnenenergie steht die Biomasse den Anlagen nicht gratis zur Verfügung, erklärt Wieland Hintz. 

Erneuerbare Energien haben Zukunft. Bis 2035 sollen gemäss Energiestrategie 2050 jährlich 11,4 TWh Strom aus neuen erneuerbaren Energien erzeugt werden – das ist ungefähr ein Fünftel des aktuellen Verbrauchs von 58 TWh/Jahr. Allerdings werde dieses Ziel wohl deutlich übertroffen, überschlägt der Fachmann zur Förderung erneuerbarer Energien, und das sei auch nötig in Anbetracht des wohl steigenden Stromkonsums. 2020 waren es nämlich bereits knapp 5 TWh und in den nächsten Jahren kommen allein aus der PV jedes Jahr 1 bis 1,5 TWh hinzu. Auch der Vorschlag des Bundesrates von 2021, bis zum Jahre 2035 17 TWh Strom aus neuen erneuerbaren Ener­gien zu erzeugen, werde wohl deutlich übertroffen.

Weitere Informationen

Infoblätter des Bundesamtes für Energie: Einmalvergütung (admin.ch):

Anmeldung und Abwicklung der Förderung

 Einmalvergütung (EIV) – Pronovo AG