«Wenn das Wetter stimmt, sind pro Jahr rund drei Monate Bauzeit an einem Bodenaufwertungsprojekt möglich», sagte Andreas Gantner von der Eberhard Bau AG. Neben ihm auf dem Feld an der Rütibühlstrasse oberhalb von Herrliberg steht Bettina Hübscher. Die Geologin ist beim Zürcher Bauernverband für Umweltanliegen wie Aufwertungen, Altlasten, Neophyten und vieles mehr zuständig. Die Bauern wollen mit Bodenaufwertungen die Ertragskraft der Böden stärken und andauernde Probleme mit Vernässungen lösen. «Mit so einem Projekt wird beispielsweise eine Parzelle mit einer Nutzungseignungsklasse 7 in eine 4 übergeführt», erklärte Hübscher.

Anlegen mit System

Die Baufirmen hingegen können mit Bodenaufwertungen anderswo anfallendes Bodenmaterial verwerten. «Aber keine Angst, wir füllen nicht einfach ein oder vermischen Material, sondern verwenden ausschliesslich Bodenmaterial, das für eine landwirtschaftliche Bearbeitung infrage kommt», fügte Andreas Gantner an.

Vermehrt handelt es sich auch um Bodenabtrag aus künftigen Naturschutzgebieten, wo bestehender Boden abhumusiert wird, sodass dort Feuchtgebiete oder Trockenstandorte entstehen können. Wie bei einer Aufwertung vorzugehen ist, erklärten Bettina Hübscher und Andreas Gantner vor Ort einer Gruppe von interessierten Landwirten. Die 4,75 ha grosse Parzelle mit einer ursprünglichen Nutzungseignungsklasse (NEK) 7 ist stellenweise vernässt und eine ackerbauliche Nutzung bis dato nur eingeschränkt möglich.

Zuerst wird der Oberboden (Humusschicht) entfernt, dann – wenn vorhanden – der Unterboden. «Sämtliches Ober- und Unterbodenmaterial wird später vor Ort wieder verwendet», sagte Gantner, und weiter: «Um aus der vernässten Zone zu gelangen, wird bei diesem Projekt eine Schicht sauberes Aushubmaterial eingebaut.» Diese Rohplanie wird vor Einbau des Bodenmaterials aufgeraut. Auch werden, bevor Bodenmaterial angelegt wird, Drainageleitungen neu verlegt – sofern das nötig ist. Dann folgt eine Bodenschicht nach der anderen.

«In der Regel haben wir ein Zeitfenster von Juni bis August für diese Arbeiten», sagte Gantner. Verteilt im Gelände stecken Tensiometer. Ist der Boden zu feucht, dürfen sie mit den Baumaschinen nicht aufs Feld.

«Die Folgebewirtschaftung dauert in der Regel bis zu vier Jahre», wiederholte Gantner – erst dann erfolge die Schlussabnahme durch die Amtsstelle. In der Regel wird eine Kunstwiese angelegt, wobei eine bodenschonende Bearbeitung besonders wichtig ist.

Bewilligung einholen

Rund um diese Zeitdauer gibt es eine Fülle von Bestimmungen, Vorgaben, Bewilligungen und Verträge. Bewilligungspflichtig sind Bodenaufwertungen ab einer Fläche von 500 m² und 1 m Mächtigkeit. «Aufwertungen sind grundsätzlich nur auf anthropogenen Böden, das heisst durch menschliche Eingriffe veränderten Böden, erlaubt», erklärte Bettina Hübscher.

Schon diese Vorabklärungen können ins Geld gehen, vor allem bei Flächen von über 5000 m2, wo eine bodenkundliche Begleitung vorgeschrieben ist. Eigentlich ist in den Bewilligungsvorgaben fast ausschliesslich aufgeführt, warum eine Bodenaufwertung nicht möglich sein dürfte. Aufwertungen für gute Böden NEK 1 bis NEK 5 werden nicht bewilligt. «Auch unter Schutz stehende Naturschutzflächen darf man nicht aufwerten, ebenso wenig Flächen in Gewässerräumen, wohingegen in archäologischen Zonen eine Aufwertung unter Auflagen bewilligt werden kann», zählte Hübscher auf. «Das Bewilligungsverfahren ist zwar komplex, zeigt meiner Meinung nach aber gut auf, unter welchen Bedingungen eine Aufwertung durchgeführt werden kann», sagte Andreas Gantner, und weiter: «Je nach Projekt können die ausführenden Firmen die Sondierabklärungen übernehmen.»

Im besichtigten Projekt oberhalb von Herrliberg kommt die Eberhard Bau AG für die Bauarbeiten auf. Je nach Projekt kann die Baufirma auch Ernteausfälle während der Ausführung und der Folgebewirtschaftung entschädigen. Zudem werden Nachbesserungsarbeiten, die aufgrund von Fehlern während der Bauphase entstanden sind und sich erst im Nachhinein zeigen, von der Baufirma übernommen.

«In den meisten Fällen schliessen wir mit dem Landwirt einen Dienstbarkeitsvertrag ab», sagte Andreas Gantner. Dieser regelt auch den Verkauf des Kompensationsrechts für Fruchtfolge-flächen, die beispielsweise andernorts durch Strassenbau-projekte oder Sportanlagen verloren gegangen sind.


«Wenn abtragen, dann sinnvoll verwerten»

Ist es sinnvoll, Humus von Naturschutzflächen abzutragen und andernorts für Aufwertungen zu verwenden?

[IMG 3] Bettina Hübscher: In der Regel wird nicht in bestehenden Naturschutzgebieten Boden abgetragen, sondern auf Flächen, die in Trockenstand-orte oder Feuchtgebiete – und somit neue Naturschutzgebiete  –  übergeführt werden sollen. Der ZBV steht diesen Aktivitäten sehr kritisch gegenüber. Wenn aber schon Boden abgetragen wird, dann begrüssen wir es, dass er sinnvoll wiederverwertet wird.

Wäre es nicht besser, hier an diesem Standort, wo es sich nicht um eine vollwertige Fruchtfolgefläche handelt, eine prioritäre Potenzial-fläche für Feuchtgebiete (PPF) auszuscheiden, statt gut drainierte, ackerfähige Böden zu vernässen?

Diese Aufwertungsfläche ist nicht komplett vernässt und weit von einem Feuchtgebiet entfernt. Sie wurde bis anhin schon ackerbaulich genutzt, aber zeigt zeitweise Vernässungsmerkmale auf. Mit einer Drainagenergänzung und der Erhöhung der Bodenmächtigkeit können die Ertragskraft und die Bewirtschaftbarkeit nochmals verbessert werden. Ob hier oder in Gossau, der Zürcher Bauernverband erachtet es sowieso als fragwürdig, ackerfähige Böden in den PPF-Perimeter einzubeziehen.

Andreas Gantner betonte, dass die Maschinen den Boden erst befahren, wenn die Saugspannung über 10 cbar ist. Kennen Sie andere Beispiele, wo das nicht der Fall ist?

Diese Vorgaben entstammen den Richtlinien zum Umgang mit Bodenmaterial. Nach denen müssen sich die Baufirmen richten. Ausserhalb der Bauzone funktioniert der Vollzug meist gut, wenn das Projekt von einer erfahrenen Firma und einer versierten bodenkundlichen Baube-gleitung (BBB) durchgeführt wird. Innerhalb der Bauzone, wo die BBB fehlt, kann es durchaus vorkommen, dass mitten im nassen Winter abhumu­siert wird.