«Auch erfahrene Holzer können noch viel lernen über moderne Holzerei- und Fälltechniken», sagt Thomas Wyss aus Winikon. Er habe sich zuerst schwer getan, einen Weiterführungskurs Holzernte zu besuchen, in Anbetracht seiner 30-jährigen Erfahrung. Der Landwirt bewirtschaftet selber viel Wald und bietet auch im Lohn Forstarbeiten an. Was er vor Jahrzehnten an wenigen Tagen an einem Holzerkurs an der Landwirtschaftsschule lernte und seither in der Praxis anwandte, sei vielleicht schon etwas festgefahren.

Kurs mit Mehrwert

So habe er in der Tat vom Kurs viel profitieren können, auch bezüglich Arbeitssicherheit. Wyss hat im Dezember 2021 zusammen mit Kollegen den Weiterbildungskurs besucht. Zehn Tage Ausbildung (Basiskurs fünf Tage und Weiterführungskurs fünf Tage) sind bekanntlich seit diesem Jahr obligatorisch, wenn Holzerntearbeiten für Dritte angeboten werden, oder auch für bäuerliche Lehrmeister. Holzerntearbeiten umfassen das Fällen, Entasten, Einschneiden und Rücken von Bäumen und Stämmen mit einem Brusthöhendurchmesser von über 20 cm.

Die Änderung des eidgenössischen Waldgesetzes, welche diese Ausbildungsanforderungen festlegt, ist bereits seit 2017 in Kraft, mit einer fünfjährigen Übergangsfrist bis Ende 2021.

Personen, die über viel praktische Erfahrung mit Holzereiarbeiten verfügen, können allerdings eine Gleichwertigkeitsanerkennung beantragen. Das gilt aber nur für den Basiskurs, der Weiterführungskurs muss obligatorisch absolviert werden. Die Gleichwertigkeitsanerkennung wird je nach Kanton unterschiedlich gehandhabt, wie eine Umfrage der BauernZeitung zeigt. In den Kantonen Luzern (mit besonders hohem Anteil an bäuerlichem Privatwald) sowie in Zug, Uri, Ob- und Nidwalden kann dazu ein Gesuch bei der zuständigen kantonalen Dienststelle eingereicht werden. Voraussetzung für «viel praktische Erfahrung» sind mindestens 100 Tage Tätigkeit im Wald oder 250 m3 geschlagenes Holz in den vergangenen fünf Jahren. Das hat eine Begleitperson schriftlich zu bestätigen, ebenso der Betriebs- und Revierförster. Solche Gesuche seien aber bisher nur vereinzelt oder gar noch nicht eingegangen und grundsätzlich werde das eher nicht empfohlen.

«Wir empfehlen klar den Besuch des Kurses.»

Sabrina Maurer, Zuger Amt für Wald und Wild.

Kompetenz prüfen lassen

So betont Beat Ettlin vom Amt für Wald und Energie Nidwalden, dass Sicherheit vorgehe und er weist auf die vielen Unfälle in der Forstwirtschaft hin. Auch scheinbar erfahrenen Holzern werde der Besuch der Kurse nahegelegt, oder zumindest die Kompetenzprüfung von Wald Schweiz.

Die können Personen ablegen, welche von sich meinen, die im Basiskurs Holzernte vermittelten Inhalte zu beherrschen. Diese Form der Gleichwertigkeitsanerkennung könne den Besuch des Basiskurses Holzernte ersetzen, wer den Nachweis seiner Fähigkeiten benötige. «Wir haben das den wenigen Gesuchstellern empfohlen, mit Erfolg. So haben wir schliesslich noch gar keine Gesuche bewilligen müssen.»

Auch im Kanton Uri sei bisher noch kein solches Gesuch um Gleichwertigkeitsanerkennung bewilligt worden, sagt Marcus Tschopp vom Amt für Forst und Jagd.

Unterschiede bei Kantonen

Auch Sabrina Maurer vom Zuger Amt für Wald und Wild weiss nur von vereinzelten Gesuchen. «Wir empfehlen klar den Besuch des Kurses.» Im Aargau hingegen gibt es die Möglichkeit der Gleichwertigkeitsanerkennung lediglich durch Unterschrift gar nicht. «Bei uns kommt ausschliesslich die Variante mit Kompetenzprüfung durch Wald Schweiz zur Anwendung», sagt Andreas Freuler von der Abteilung Wald. Das handhabt auch der Kanton Schwyz so. «Es werden keine schriftlichen Bestätigungen praktischer Erfahrung erstellt, welche den Besuch des Weiterführungskurses ohne Kompetenzprüfung ermöglichen würden. Dies primär aus dem Grund, dass die praktische Erfahrung schwer nachzuprüfen ist und ausserdem keine direkte Aussage erlaubt, ob die geleisteten Arbeiten auch fachmännisch ausgeführt wurden», erklärt Philipp Gerber vom Amt für Wald und Natur. Gleichwertigkeitsanerkennungen anderer Kantone würden im Kanton Schwyz pauschal anerkannt. «Sofern eine solche eines anderen Kantons vorliegt, ist im Kanton Schwyz kein Nachweis des Besuchs der gesetzlich geforderten zehn Kurstage erforderlich.»

Aktuell seien entsprechend viele Holzerkurse aufgrund der regen Nachfrage ausgebucht, weiss Werner Hüsler von Wald Luzern. «Ein grösseres Angebot ist aber auf die nächste Holzereisaison in Planung.»

KantonGleichwertigkeitsanerkennung durch UnterschriftBedingung für Praxiserfahrung
AargauNeinKompetenzprüfung Wald Schweiz
LuzernJa100 Tage oder 250 m3 letzte 5 Jahre
UriJa100 Tage oder 250 m3 letzte 5 Jahre
SchwyzNeinKompetenzprüfung Wald Schweiz
NidwaldenJa100 Tage oder 250 m3 letzte 5 Jahre
ObwaldenJa100 Tage oder 250 m3 letzte 5 Jahre
ZugJa100 Tage oder 250 m3 letzte 5 Jahre