26 Wildtierkorridore gibt es im Kanton Luzern, schweizweit sind es 305. Jene auf Luzerner Gebiet seien schon im Richtplan 1998 verankert gewesen und seither immer wieder nachgeführt worden, meinte Peter Ulmann von der Luzerner Dienststelle Landwirtschaft und Wald (Lawa). Seit dem Richtplan 2015 wird die Umsetzung nun aber konkret. Solche Wildtierkorridore seien naturgerecht zu erhalten und bei Bedarf wildtierbiologisch aufzuwerten. Die Gemeinden sind verpflichtet, dafür Freihaltezonen in den kommunalen Bau- und Zonenordnungen auszuscheiden. 

Obstanlagen unerwünscht

In solchen Zonen soll der Durchgang für Wildtiere möglichst hindernisfrei möglich sein. Beeinträchtigungen müssten im Einzelfall beurteilt werden, erklärte Ulmann. Das könnten neben Bauten auch Anlagen sein, wie eingezäunte Obst- und witterungsgeschützte Beerenkulturen.  Das ist konkret im Wildtierkorridor LU 10 um Altwis der Fall. Diese Brisanz realisierte der Gemeinderat Altwis und lud deshalb am Dienstag zu einer sehr gut besuchten Informationsveranstaltung.

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Tragweite war nicht bekannt

Die Voten waren heftig, vor allem seitens betroffener Bauern mit Spezialkulturen. Gerade solche Kulturen würden ja als Alternative zur Tierhaltung vom Kanton gefördert.

Vielen Betroffenen, selbst Ortsplanern und Gemeinderäten, sei die Tragweite offenbar nicht bewusst, und die Kommunikation und Koordination auch seitens Kantons sei völlig unbefriedigend. In Altwis seien mehrere Bauernbetriebe existenziell gefährdet wegen diesen Freihaltezonen, die nun im Rahmen der hier laufenden Ortsplanungsrevision ausgeschieden werden.

Appelliert wurde, die Herausforderung anzunehmen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Nicht in Frage komme aber gemäss Peter Ulmann eine Verkleinerung oder Verschiebung dieser Zone.

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Die Pläne durchkreuzen das Gebiet der Landwirte. (Bild js)