«Die Wolfsbestände müssen reguliert werden, so wie es das vom Parlament im Jahr 2022 revidierte Jagdgesetz vorsieht», schreibt die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete (SAB) in einer Mitteilung. Für die praktische Umsetzung des neuen Gesetzes braucht es allerdings noch eine Verordnung.

Nicht noch ein Jahr warten

AboJagdverordnungAlbert Rösti und der Wolf: Droht ein «Massaker» – oder ein Fehlstart?Dienstag, 5. September 2023 Das Jagdgesetz sieht vor, dass die Regulation der Wolfsbestände in der Schweiz im Winter erfolgt. Somit muss die entsprechende Verordnung in diesen Wochen in Kraft treten können, spätestens auf den 1. Dezember 2023. «Nur so kann eine wirkungsvolle Regulation vor der nächsten Sommersaison erreicht werden», mahnt die SAB. Denn kommt die Verordnung nicht innert nützlicher Frist, ist man bis zum 1. September 2024 zum Warten verurteilt.

«Nicht mehr zumutbar»

Eine weitere Sommersaison mit diesem hohen Druck könne den Landwirt(innen) nicht mehr zugemutet werden, heisst es weiter. Ohne Regulation würde ausserdem der Wolfsbestand weiterwachsen, bis im Winter 2024 die ersten Schüsse fallen dürften. «Die SAB unterstützt das von Bundesrat Albert Rösti vorgesehene Vorgehen mit der raschen Revision der Jagdverordnung ausdrücklich.»