Vorbeugende Massnahmen müssten überprüft und wenn nötig angepasst werden, insbesondere in Geflügelhaltungen mit Auslauf- und Freilandhaltung, heisst es in der Mitteilung des BLV.

Der positiv getestete Schwan wurde auf deutschem Boden nahe der Schweizer Grenze tot aufgefunden. Bei ihm wurde der hochpathogene Virus-Subtyp H5 nachgewiesen. Nach aktuellem Wissensstand ist die aktuell zirkulierende Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar.

Die Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sind aufgerufen, Folgendes zu beachten:

  • Füttern und Tränken nur in für Wildvögel nicht zugänglichen Stallungen.
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen: Vor dem Betreten der Stallungen Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion.
  • Freilandhaltung und Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind zu treffen, um die Tiere gegebenenfalls in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Bestehende Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.
  • Insbesondere Hobbyhalter werden darauf hingewiesen, dass die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch ist.