Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte steigen auch die Fälle der Blauzungenkrankheit wieder an. Insgesamt 1257 Blauzungenfälle des Serotyps 3 (Stand 20. September) verzeichnete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) seit Anfang Juli. 

Die Anzahl der bekannten Fälle in den Kantonen sowie die Verteilung nach Tierart ist sehr unterschiedlich. Am meisten Fälle verzeichnet der Kanton Bern (wir berichteten). Bei rund einem Drittel der Fälle handelt es sich um Schafe. Im Kanton St. Gallen, der die zweithöchste Zahl an Fällen meldet, sind hingegen mehrheitlich Rinder betroffen; nur 20 % sind Schafe. In Zürich und Zug, wo bislang gesamthaft weniger Tiere betroffen waren, sind rund ein Drittel davon Schafe. 

Von keinen Krankheitsfällen bis schwere Verläufe bei geimpften Einzeltieren 

Im Vergleich zur ersten Welle habe sich bei den Schafen an den Symptomen und am Verlauf der Viruserkrankung beim Einzeltier nichts geändert, so der Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK) auf Anfrage der BauernZeitung. Nach aktuellen Beobachtungen scheint es, dass Herden, die geimpft wurden, mildere Krankheitsverläufe zeigen. Die Rückmeldungen aus der Praxis seien dennoch sehr unterschiedlich und reichen von keinen Krankheitsfällen in geimpften Herden bis hin zu schweren Krankheitsverläufen bei geimpften Einzeltieren, so der BGK. Umso wichtiger sei es, Krankheitsfälle bei geimpften Tieren der schweizerischen Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel Swissmedic zu melden (siehe Link unten). «Insbesondere dann, wenn es sich um deutliche und schwerwiegende Krankheitserscheinungen handelt», ergänzt der Gesundheitsdienst. 

Zu den häufigsten Begleitsymptomen der Blauzungenkrankheit zählt wie bei den Rindern auch bei den Schafen Fieber. Weitere typische Symptome sind: schaumiger Speichelfluss, Schwellung der Lippen, Schwellung der Zunge und Blauverfärbung, Entzündungen der Schleimhäute im Maul und an der Zunge, Ödeme an Kopf und Beinen, Nasenausfluss und Symptome von Atemwegserkrankung, Lahmheiten, Aborte und Missbildungen bei Jungtieren. Es können mehrere oder auch nur einzelne der oben aufgeführten Symptome auftreten.

Tiere nicht zwangstränken

Ein Krankheitsverdacht muss weiterhin dem Bestandestierarzt gemeldet werden. Erkrankte Tiere bedürfen einer symptomatischen Behandlung durch den Tierarzt sowie einer intensiveren Pflege. «Die Tiere sollten eingestallt werden und es sollte ihnen weiches Futter wie Gras, feines Heu oder Emd, sowie Wasser in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen», so der BGK. Laut Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) dürfen die Tiere jedoch nicht zwangsgetränkt werden, da durch die Schwellung das Wasser in die Luftröhre gelangen kann.

Falls noch nicht erfolgt, empfiehlt der BGK weiterhin die Impfung der Tierbestände. Zu beachten sei dabei, dass nur symptomfreie Tiere geimpft werden dürfen. Bereits erkrankte Tiere betroffener Herden seien zu behandeln. «Tiere, die optimal genährt, bedarfsgerecht mit Mineralstoffen versorgt sind, eine geringe Parasitenlast aufweisen, frei von anderen Erkrankungen sind, keinem Stress ausgesetzt sind und bereits geimpft sind, überstehen die Infektion am besten», so der BGK. 

Krankheitsfälle bei geimpften Tieren melden

Wann spricht man beim Schaf von Fieber?

Gemessen wird die Körpertemperatur von Schafen rektal im Mastdarm. Thermometer durch den After in den Mastdarm schieben und sanft an die Darmwand drücken. Wichtig ist, dass die Spitze des Thermometer Kontakt zur Darmwand hat, damit kein Messfehler entsteht. Besonders wichtig ist dies bei Tieren mit Durchfall, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ein zu niedriger Wert gemessen wird.

Normal bei adulten Tieren: 38,5 °C bis 39,5 °C
Lämmer: 38,5 °C bis 40 °C